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Aufhebung einer Sperre

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letzte Antwort am 18.05.2017 10:17:39 von ulis
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ulis
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo Zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Das System hatte in 4.17 bei Elstam gemeldet, daß ab 01.04.17 eine Sperre vorliegt. Diese kam durch eine Meldebehörde (Adoption) zustande. Die AN hat den Sachverhalt geklärt, das FA hätte die Sperre letzte Woche wieder aufgehoben. Etwas schriftliches hat sie bislang bei uns nicht eingereicht.

Im Dokument 552020102 heißt es: "Wurde eine Sperre bei der Finanzverwaltung aufgehoben, erhalten Sie mit der nächsten Monatsliste nach Aufhebung der Sperre wieder Elstam zurückgemeldet (auch, wenn sich die Elstam nicht verändert hat).

Wie geht das vonstatten? Ich muss sie doch nicht erneut zum 01.04.17 anmelden?

LG

U. Scheck

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
61 Mal angesehen

Hallo Frau Scheck,

wenn die Arbeitnehmerin bereits für das ELStAM-Verfahren angemeldet war, ist keine erneute Anmeldung notwendig. Wie Sie bereits richtig schreiben, erhalten Sie nach Aufhebung der Sperre mit der nächsten Monatsliste die aktuell gültigen Steuermerkmale.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ulis
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Schauer,

danke für die Info.

Ich habe noch eine Frage in der Community zum Thema Pfändungen (27.04.17). Mit den Antworten bin ich nicht wirklich glücklich und der RR von DATEV steht noch aus.

Können Sie mir hier auch helfen?

Freundliche Grüße

U. Scheck

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letzte Antwort am 18.05.2017 10:17:39 von ulis
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