Familienheimfahrten müssen die über die Lohnabrechnung als geldwerter Vorteil gesehen werden oder kann das auch nur über die Buchhaltung abgerechnet werden?
Guten Morgen Frau Metzger,
m. E. muss dies auch auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Deshalb sollte dies auch über die Gehaltsabrechnung abgerechnet werden.
Freundlichen Gruß
Andreas Horst
Hallo Herr Horst,
vielen Dank für die Antwort.
Eigentlich ist mir das so auch bekannt.
Ich bin aber in einer neuen Firma und hier wird ein MA über die Buchhaltung ausbezahlt! Für den Zweitwohnsitz wird die Miete, Strom und Gas bezahlt, was über die Lohnabrechnung geht. Aber die wöchentlichen Bahnfahrten nach Hause werden als Reisekosten über die Buchhaltung bezahlt. Tauchen also bei mir in der Lohnabrechnung nicht auf! Er hat einen fixen Betrag X erhalten für Umzug und diese regelmäßigen Zahlungen im Vertrag, wenn der Aufgebraucht ist, bekommt er nichts mehr. Kann es an dieser Vereinbarung liegen, dass dies so abgerechnet wird? Sorry. ich kenne das so nicht und hier im haus weiß die Buchhaltung auch nicht Bescheid scheinbar!!
Hallo zusammen,
@ Herrn Horst: vielen Dank für Ihre Hilfestellung.
Für den Ausweis von Familienheimfahrten als doppelte Haushaltführung auf der Lohnabrechnung, kann ich Ihnen folgende Dokumente empfehlen:
- Doppelte Haushaltsführung (Beispiele für LODAS)
- Doppelte Haushaltsführung (Beispiele für Lohn und Gehalt)
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG