abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Programm Gewerbesteuer - falsche Rechtsform

8
letzte Antwort am 10.05.2017 16:38:40 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
heikeb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 9
1739 Mal angesehen

Guten Tag,

nach umfangreichem Suchen - auch im empfohlenen DATEV-Dokument - habe ich keine Lösung für folgendes Problem: Mandant ist als Kapitalgesellschaft in den Stammdaten angelegt, aber ich kann keine Leistung "Körperschaftsteuererklärung" anlegen und im Programm "Gewerbesteuer" ist beim Gewinn das Kreuz gesetzt bei "Gewinn nach dem EStG". Wer weiß Rat?

Im Voraus vielen Dank und freundliche Grüße.

Heike Brode

mjachert
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 9
580 Mal angesehen

Hallo,

ist der Mandantentyp auch "Unternehmer"?

Grüße

Manuela Jachert

0 Kudos
heikeb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 9
580 Mal angesehen

Ja, Mandantentyp Unternehmer.

Vielen Dank!

0 Kudos
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 9
580 Mal angesehen

Hallo Frau Brode,

nur zu Sicherheit: Mandantentyp Unternehmen oder Einzelunternehmer?

167746_pastedImage_0.png

Viele Grüße

Christian Wielgoß

mjf
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 9
580 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Brode!

Ist in den Stammdaten die Rechtsform "GmbH" eingetragen?

Es verwundert, daß Sie das Programm "Gewerbesteuer" für diesen Mandanten öffnen

können. Die Gewerbesteuererklärung dürfte bei einer GmbH nur im Rahmen des Programms "Körperschaftsteuererklärung" bearbeitet werden können.

Mit freundlichem Gruß

MJF

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 9
580 Mal angesehen

Hallo Frau Brode,

Sie müssen die Leistung Gewerbesteuer bei der KapGes. ganz löschen (benötigen Sie nicht in der Datev-Umgebung) und können dann die Leistung KSt (GewSt ist enthalten) anlegen.

Gruß

C. Rohwäder

0 Kudos
heikeb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 9
580 Mal angesehen

Vielen Dank, aber:

Ich habe jetzt die Leistung Gewerbesteuer gelöscht und auch bei Rechtsform GmbH erfasst (obwohl eigentlich sonstige Kapitalgesellschaft, weil gemeinnützige Gesellschaft), aber ich kann noch immer nicht die Leistung Körperschaftsteuer anlegen.

MfG Heike Brode

0 Kudos
heikeb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 9
580 Mal angesehen

Vielen Dank! Hier hatte ich nicht daran gedacht, weil die Mandantin (Gesellschaft) als gemeinnützige Körperschaft grundsätzlich gar nicht gewerbesteuerpflichtig ist, aber in 2015 die Grenzen überschritten hatte. Körperschaftsteuer wurde so festgesetzt, und jetzt soll ich noch die Gewerbesteuererklärung abgeben.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 9 von 9
580 Mal angesehen

Hallo Frau Bode,

für gemeinnützige Körperschaften ist die Übermittlung der Erklärung über das KöSt- oder GewSt-Programm leider nicht möglich.

Sie können hierfür das Tool "Ergänzende Steuerformulare" aus der DATEV-Toolbox nutzen. Siehe Toolbox-Katalog: Tool Ergänzende Steuerformulare (ist m.E. im Mehrwertpaket mit enthalten, wenn Sie dieses nutzen).

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
8
letzte Antwort am 10.05.2017 16:38:40 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage