Hallo,
ich muss Überstunden in Lohn-und-Gehalt abrechnen, die über einen längeren Zeitraum hinweg geleistet wurden, m.E. klassisch über einen Einmalbezug. Allerdings muss Umlage - Auflage der letzten Sozialversicherungsprüfung - abgerechnet werden. Wie bekomme ich das hin? VG B.Be.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
schauen Sie sich in LuG mal die Lohnart 3890 an - die wurde für genau solche Zwecke gemacht ...
DANKE!