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Wie rechne ich Überstunden umlagepflichtig ab?

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letzte Antwort am 08.05.2017 17:33:15 von bbe
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bbe
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Hallo,

ich muss Überstunden in Lohn-und-Gehalt abrechnen, die über einen längeren Zeitraum hinweg geleistet wurden, m.E. klassisch über einen Einmalbezug. Allerdings muss Umlage - Auflage der letzten Sozialversicherungsprüfung - abgerechnet werden. Wie bekomme ich das hin? VG B.Be.

rvh
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
409 Mal angesehen

Hallo,

schauen Sie sich in LuG mal die Lohnart 3890 an - die wurde für genau solche Zwecke gemacht ...

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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bbe
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DANKE!

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letzte Antwort am 08.05.2017 17:33:15 von bbe
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