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Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer: Wie für Sonderausgabenabzug ermitteln?

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letzte Antwort am 13.12.2023 17:13:14 von xyzmic
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willimüller
Fachmann
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Hallo Datev,

ist geplant, zur Ermittlung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer eine Unterstützung anzubieten?

Im Steuerprogramm erfolgt hierzu jetzt zwar ein Hinweis:

  • Hinweis / Steuerpflichtiger E-Steuerdatenabfrage (VaSt) Kirchensteuer

Über die Funktion „E-Steuerdaten (VASt) abfragen“ wurden Kirchensteuerbeträge von der Finanzverwaltung übernommen. Prüfen Sie, ob in diesen Werten Beträge enthalten sind, die als Zuschlag auf die nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurden und daher nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG nicht als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig sind. Kürzen Sie in diesem Fall die übernommenen Beträge in den betroffenen Feldern Vorauszahlungen zur Kirchensteuer, weitere Kirchensteuerzahlungen bzw. erstattete Kirchensteuer.

Die Ermittlung ist aber gerade bei Zahlungen für verschiedene Veranlagungszeiträume und Änderungen bei der Günstigerprüfung mühsam.

Ich vermute, dass das Finanzamt hierzu eine Kennzeichnung der Kirchensteuerzahlungen vornimmt (ich kann mir sonst nicht vorstellen, wie sonst selbst Kleinbeträge im Rahmen der Veranlagung umqualifiziert wurden).

Bei der Abfrage des Steuerkontos müsste somit eine Unterteilung der Kirchensteuerbeträge möglich sein.

Vielen Dank und schöne Grüße

Willi Müller

guenther
Erfahrener
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Hallo Herr Müller,

m.E. ist das Finanzamt aktuell technisch gar nicht in der Lage, die "normale" KiSt und die KiSt auf Abgeltungsteuer auseinanderzuhalten.

Der Steuerkontenabruf ruft ja nur die Daten des FA ab.

Wir setzen alles nach bestem Wissen an, im Zweifel entsprechend der Abfrage "geleistete Zahlungen". Abweichungen gab es da noch nie.

Bei Fällen mit hoher KiSt auf AbgSt würde ich mir aber die Mühe machen, und alles mit den einzelnen Bescheiden auseinanderpuzzeln.

Thomas Günther

mfg Thomas Günther
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willimüller
Fachmann
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Nachricht 3 von 13
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Hallo Herr Günther,

Anlass für meine Frage war, dass ich tatsächlich einen Bescheid bekommen habe, in dem das Finanzamt die als Sonderausgabe berücksichtige KiSt um Kleinbeträge (12 €) gekürzt hat. Das hat mich darauf gebracht, dass vielleicht doch eine Kennzeichnung erfolgt, die das Programm Steuerkonto aber noch nicht erkennen und separieren kann.

Schöne Grüße

Willi Müller

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kob2
Einsteiger
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Hallo Herr Müller!

Ich hatte jetzt auch schon so einen Bescheid in der Hand, wo das Finanzamt die Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer nicht als Sonderausgabe berücksichtigt hat. Wurde sogar nochmal in den Erläuterungen aufgenommen.

Im Formular ist an der Stelle zum Glück dazu auch nochmal ein Hinweis. Ich habe meine Kolleginnen deshalb sensibilisiert, darauf zukünftig zu achten.

Aber außer alles per Hand nachrechnen, bleibt uns wahrscheinlich nichts anderes übrig.

MfG

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

derzeit wird bei den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Kirchensteuerzahlungen/-erstattungen nicht unterschieden, ob es sich um Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Einkünfte handelt oder um Kirchensteuer auf Kapitalerträge, für die § 32d Abs. 1 EStG anzuwenden ist.

Aus diesem Grund bringt das Programm DATEV Einkommensteuer den bereits erwähnten Hinweis.

Unabhängig von der Hinweisausgabe haben wir die Finanzverwaltung über das ELSTER-Forum für Softwarehersteller gebeten, künftig eine Unterscheidung der elektronisch gelieferten Kirchensteuerbeträge vorzunehmen und insbesondere die auf dem besonderen Steuersatz nach § 32d EStG beruhenden Kirchensteuerbeträge getrennt auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Dürsch
DATEV eG

willimüller
Fachmann
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Hallo Frau Dürsch,

haben Sie zu dem Thema schon neue Informationen? Inzwischen kommen zumindest aus NRW "schicke" Anlagen aus dem RZ, wo eine solche Aufteilungen anscheinend automatisiert erfolgen.

Schöne Grüße

Willi Müller

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willimüller
Fachmann
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Hallo Frau Dürsch,

noch ein Nachtrag: Die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer habe ich manuell ermittelt. Wo nehme ich jetzt die Korrektur vor?

Alle möglichen Felder sind automatisch belegt; in dem Feld KiSt, VZ, die im VZ nicht als Sonderausgabe abzugsfähig ist, steht aus der Steuerkontoübernahme die nachträgliche VZ im Folgejahr.

Mir fehlt ein Feld wie bei den Kapitalerträgen, bei denen ich einen Korrekturwert erfassen kann, damit nicht bei einer erneuten Übernahme die manuelle Korrektur verschwindet.

Schöne Grüße

Willi Müller

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susanne_koch
Aufsteiger
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@Silke_Dürsch : gibt es zur Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer inzwischen Neuerungen? Es wäre schön, wenn diese beim VaSt-Abruf mitgeliefert würde!

Danke und Gruß

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 9 von 13
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Hallo Frau Dürsch,

hat sich hier in den letzten vier Jahren etwas getan? Das Finanzamt hat die richtigen Beträge offensichtlich griffbereit, nur wir Steuerberater müssen weiter von Hand rechnen ... oder ertragen, dass wir den Mandanten falsche Vorabberechnungen präsentieren und uns einem kleinen Verdacht der Steuerverkürzung aussetzen, wenn wegen einer fehlenden Unterscheidung zu hohe Sonderausgaben erklärt werden..

Eigentlich müsste man immer von Hand rechnen, denn dem Mandanten zu sagen, wird schon stimmen, ist nicht ganz überzeugend. Nur bezahlen will der Mandant eine eventuelle stundenlange Nachrechnung sicher nicht (habe gerade einen Fall mit mehrfachen Änderungen mehrerer Veranlagungen in einem Jahr)

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schmidt

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 10 von 13
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Ich muss mich berichtigen: Das Finanzamt rechnet auch von Hand mit Excel und dafür hat ein Tüftler vom FA Schleiden eine Vorlage erstellt:

KarlSchmidt_0-1622048371391.png

 

Zumindest ist es damit möglich, die Zahlen des Finanzamtes nachzuprüfen.

So sieht Steuervereinfachung aus... 

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susanne_koch
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 13
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und das für die Kürzung von 12 € Sonderausgaben?? Ohne Worte...

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 12 von 13
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Hallo Frau Koch,

in diesem Fall ging es um ca. € 300 KiSt auf Abgeltungsteuer, Das ist ein Betrag, bei dem ich dem Mandanten keine Rechnung für die Bescheidprüfung mit der Bemerkung zukommen lassen kann, dass meine Rechnung, wenn ich die KiSt geprüft hätte, noch um 4 ZE hätte erhöht werden müssen...

Schöne Grüße

Karl Schmidt

xyzmic
Aufsteiger
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@Silke_Dürsch 

 

Gibt es hierzu inzwischen Neuigkeiten?

 

Das Finanzamt setzt immer nur die Daten vom Steuerkonto (eDaten) an.

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letzte Antwort am 13.12.2023 17:13:14 von xyzmic
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