Hallo,
kann man Kontoauszüge der jeweiligen Banken auch direkt über Unternehmen online abrufen?
Gibt es da eine Verknüpfung?
viele Grüße
Sonja Kaiser
Sie meinen die Bankkontenbewegungen?
Ja, klar geht das. Dafür ist das System doch u.a. da. Sie müssen die Bank entsprechend einrichten (Stammdaten) und dann den entsprechenden Zugang (HBCI/EBICS) für das Bankkonto (wird alles im Rahmen der Benutzerführung abgefragt) einrichten.
Je nachdem, was Sie möchten (also nur Umsätze abfragen oder auch Zahlungsverkehr bewerkstelligen), sind die Zugänge bei den Banken entsprechend zu beauftragen. Das muss dann der Mandant machen.
MfG
A. Hofmeister
Hallo Herr Hofmeister,
ich meine die "richtigen" Kontoauszüge, die die man sich von der Bank schicken lässt.
viele Grüße
Sonja Kaiser
Sorry, das ist mir nicht bekannt. Aber wie soll das gehen?
Kontenauszüge können ja nur von der jeweiligen Bank im Papierformat kommen. Kontenumsätze kann man von jeder Bank elektronisch abrufen.
Was bezwecken Sie denn dann mit den Kontoauszügen tun zu wollen? Ausdrucken?
ja genau, der Chef will alles aus einer Hand sozusagen, dass er sich nicht bei tausend Banken immer wieder anmelden muss, um das zu bekommen, was er braucht sondern eine zentrale Stelle hat.
Das kann der Chef gerne haben.
Aber eben keine Kontoauszüge mit "Bankemblem".
Lassen Sie sich vom Mandanten eine sog. "Verfügungsberechtigung zur ABFRAGE von Kontenumsätzen" beim jeweiligen Kreditinstitut besorgen.
Die o.a. Bezeichnung dieser "Verfügungsberechtigung" ist von Bank zu Bank verschieden (sog. Lesepin). Dann richten Sie sich im Zahlungsverkehr für alle Konten der Mandanten (die ihnen diese Berechtigung gewähren), eine automatische Kontenabfrage ein. Und schon haben Sie Ihre Bankumsätze. Oder der Chef. Dann können Sie die Umsätze u.a. auch in KA-Rewe einlesen und entsprechend verarbeiten. Das ganze ist zudem kostenlos (noch, sagen die meisten Banken). Hat lange gedauert, geht aber.......
muss noch zur Aufklärung sagen, dass wir auf der Unternehmer-Seite sind 🙂
In dem Fall kann man wohl nichts machen.....muss der Chef weiterhin die Kontoauszüge einzeln bei der jeweiligen Bank abrufen.
Danke trotzdem für den Tipp, den werde ich gleich unserer Steuerberaterin weiterleiten, denn sie sagt, dass sie unsere Bankumsätze nicht sehen bzw. abrufen kann.
Muss Chef nicht.
Das geht auch über Unternehmen Online. Aber das sollte Ihre Steuerberaterin dann schon wissen!
Alles klar, viel Erfolg!
Und wenn die Steuerberaterin die Kontoauszüge per RZ-Bankinfo abruft, sieht sie der Mandant ebenfalls in Unternehmen online.
Hallo Frau Schneiderhoehn? War das eine Frage von Ihnen? Oder eine Feststellung?
Nein, wenn Steuerberaterin sie via RZ-Bankinfo abruft,dann sieht Sie der Mandant nicht (unbedingt).
Denn: Steuerberaterin ruft über den einen Weg ab. Unternehmen online kann aber nicht RZ-Bankinfo.
Es sein denn: Mandant wickelt das via UO ab (Bankverbindung) und Steuerberaterin greift dann via Zahlungsverkehr diese Umsätze ab und holt sich diese dann ins Rechnungwesen,
Klingt kompliziert. Ist es aber nicht. Das Prozedere muss nur entsprechend eingerichtet sein.Der übliche Wahnsinn eben beim Zusammenspiel Bank-Berater-Mandant. Meistens bzw. in den überwiegenden Fällen liegt das am "Verkaufsdruck" der Kreditinstitute, die immer das kostenpflichtige Übermitteln der Bankumsätze bevorzugt "verkaufen".
Hallo Herr Hofmeister,
Man kann in den Stammdaten des Mandanten bei UNO auf die Bankverbindung im RZ zugreifen, wenn RZ-Bankinfo angelegt ist. Dann sieht der Mandant in Belege online auch seine Kontoauszüge. So meine Erfahrung. Auch ohne die Nutzung des ZV durch den Mandanten.
VG MSchn.
Das kostet aber Geld. Relativ teuer.
Wenn der Mandant das so akzeptiert, ist das durchaus ok.
Geht aber auch preiswerter.
mfG
A. Hofmeister
Ja man kann die Kontoauszüge in UNO per HBCI abrufen. Diesen Zugang haben die meistern Mandanten und kostet dann nichts extra. Dann sieht der Mandant auch die Kontoauszüge in UNO.
VG MSchn.
HBCI ist aber nicht RZ-Bankinfo, oder?
Nein. das ist nur die Art und Weise des Zuganges... Wir nehmen gerne RZ-Bankinfo wegen der Sicherheit über das RZ, es ist halt immer einen Tag hinterher. Kostet 1€ monatlich - also überschaubar.
Ah, ok. Das deckt sich dann mit meinem Kenntnisstand.
RZ-Bankinfo kostet allerdings bei den hiesigen Kreditinstituten schon mal locker € 10/Monat.
HBCI dagegen ist meist noch kostenlos. Noch. Aber diese Diskussion gewinnt hier ja langsam an Fahrt...
Keine Frage ist RZ-Bankinfo eine komfortable Lösung. Allerdings muss man ja auch berücksichtigen das UO/UNO auch nicht grad kostenlos ist.
Wir lösen das hier durch HBCI und lassen uns dann Lesepin für die Abholung der Bankumsätze geben. Passiert dann automatisch per ZV. Ohne zusätzliches Eingreifen. Aber eben preiswerter.
ja die Bepreisung der Banken ist in der Tat sehr unterschiedlich. Manche Mandanten mögen aber kein Internetbanking... und haben deshalb keine HBCI. Dann ist RZ-Bankinfo natürlich das Mittel der Wahl.
Es ging aber auch darum, dass UNO bereits eingesetzt wird, also spielt der Preis dafür erst mal eine untergeordnete Rolle.
Ist ein vielschichtiges Thema. Merkt man ja auch hier.
Bin gespannt wie es sich zukünftig verhält.
Mittlerweile gehen ja die Kreditinstitute schon vereinzelt dazu über, für Bargeldabholungen Gebühren zu erheben (ab einer bestimmten Anzahl im Monat).
Und warum eine Überweisungsfreigabe per SMS/TAN Geld kostet ist mir auch schleierhaft...Liegt bestimmt an der technischen Infrastruktur, die vorgehalten werden muss...
Ja, da gebe ich Ihnen Recht. Aber ich denke, damit ist die ursprüngliche Frage erledigt. Sie können ja gerne eine neue Diskussion auf der Startseite beginnen... 🙂
Habe ich schon diverse Male.....Kommt eben immer wieder hoch das Thema....
> Man kann in den Stammdaten des Mandanten bei UNO
> auf die Bankverbindung im RZ zugreifen, wenn RZ-Bankinfo angelegt ist.
Wer ist "man"? Der StB oder der Anwender der vor UNO sitzt?
Und wer von beiden kann RZ-Bankinfo anlegen?
Wie?
Beide.
Im DUO Mandanten
Stammdaten online - Mandant ändern
Bank
Bankverbindungen aus dem DATEV-RZ übernehmen IBAN/BIC ergänzen
Einige Ergänzungen dazu:
Einige Banken beginnen gerade, die elektronischen Kontoauszüge (meist PDF) auch über EBICS zur Verfügung zu stellen, FinTS/HBCI und Browserbanking bietet das ja schon lange.
Wichtig: Die Originale elektronischer Belege müssen aufbewahrt und geeignet archiviert werden. Ein Ausdruck reicht nicht (kein Original) und auch die einfache Ablage der PDF auf Datenträger ist nicht ausreichend.
Die aktuellen gesetzliche Regelungen (seit dem 01.01.2017) sind offensichtlich nicht allen bewusst.
Gruß
R. Sichmann