Hallo liebe DATEV-Nutzer,
wir haben folgenden Fall in L+G abzurechnen:
Ein Arbeitnehmer des GaLa-Bau tritt nach der Winterzeit (ausgestellt) zum 01.03.2017 wieder ein. Er ist aber lt. vorliegender Krankenkassenmitteilung ab diesem Datum bis einschließlich 09.04.2017 in einem Wiedereingliederungsprozess. Der Arbeitgeber zahlt während der Wiedereingliederung kein Arbeitsentgelt.
Wie muss dies in L+G erfasst werden? Kann uns jemand weiterhelfen?
Vielen Dank
Hallo,
ich würde K6 im Kalendarium verwenden. Ansonsten den Sachverhalt bitte noch etwas genauer beschreiben (vor dem 1.3.17).
Gruß
C. Rohwäder