Hallo Community,
ich nutze schon seit längerem die Vollmachtsdatenbank (für alle Mandanten) sowie Steuerkonto Online für einen kleineren Teil der Mandanten. (nur Unternehmer)
Mir erschließt es sich noch nicht ganz, wie ich die Steuerkontoabfrage für Altmandanten vornehmen kann, die ich bis Mitte April in der VDB registriert habe. Da steht in der Spalte "StKto-Abruf erlaubt beim Finanzamt" bei mir ein Strich. Für nach dem 15.4. registrierte Mandanten ist in der Regel die Steuerkontoabfrage automatisch erlaubt.
1. Muss ich da jetzt nur die Registrierung in Steuerkonto online vornehmen oder gilt für die "alten" Mandanten das alte System mit der Extra-Registrierung weiter?
2. Zum Zweiten stellt sich mir die Frage, ob die Registrierung aller übrigen Mandanten in Steuerkonto Online Extrakosten auslöst? In der VDB bezahlte ich ja bereits für jeden registrierten Steuerpflichtigen.
Für nette sachliche Hilfe ohne die üblichen Verteufelungen der DATEV, der unausgegorenen Entwicklung oder ähnliches wäre ich dankbar.
Ansonsten noch ein schönes sonniges Maifeiertagswochenende.
StB Jochen Daniels
gucken sie hier
vollmachtsdatenbank 2.0 - Spalten ?!?
Hallo Herr Daniels,
und im Dokument 1071585 ist unter Punkt 7 die Übergangsphase für die vorhandenen Alt-Vollmachten beschrieben.
Viele Grüße
Uwe Lutz