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Rechnungsstellung EU-Ausland

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letzte Antwort am 03.05.2017 16:56:02 von f_mayer
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f_mayer
Fachmann
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Liebe Community,

wie ist die Rechnung in DATEV-Rechnungsschreibung zu machen, wenn es sich um einen Mandanten im EU-Ausland handelt? Da eine sonstige Leistung erbracht wird, ist deren Ort ja nicht in Deutschland, womit der ganze Vorgang nicht steuerbar ist, mit dem Haken "umsatzsteuerfrei" in Grundwerte wird auch die Umsatzsteuer nicht berechnet.

Allerdings soll bei der Übergabe der Rechnungen an die Kanzleibuchführung die entsprechende Rechnung auch auf das richtige Konto übergeben werden, also nicht auf die "normalen" Erlöse mit Umsatzsteuer. Wie ist dies zu bewerkstelligen? Insbesondere, da ja DATEV-Rechnungsschreibung verschiedene Erlöskonten ohne Umsatzsteuer kennt.

Ferner eine Frage zu der Umsatzsteuerlichen Identifikationsnummer, in Dokumenten heißt es hierzu, man solle die ausländische Nummer in den Stammdaten erfassen, damit diese von Rechnungsschreibung übernommen wird. Was aber mit ausländischen Mandanten, die auch eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, vor allem, wenn diese in den Stammdaten gebraucht wird, um Meldungen für den Mandanten an die Finanzbehörden durchzuführen?

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Mayer,

in folgendem Informationsdokument finden Sie einige Hintergrunderklärungen zur Rechnungserstellung für Mandanten im EU-Ausland.

Sobald diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Fibu-Buchungssatz mit dem Konto EU-Ausland gebildet:
- in den Rechnungsgrundwerten der betroffenen Rechnung das Kontrollkästchen bei Leistungserbringung umsatzsteuerfrei gesetzt ist,
- der Mandant eine USt-IdNr. ungleich Deutschland hat und
- das Rechnungsjahr ab 2010 ist.

In den Stammdaten kann derzeit ausschließlich eine USt-IdNr. hinterlegt werden. Das heißt Sie müssen die Identifikationsnummer eintragen, die Sie aktuell für diesen Mandanten benötigen. Eine Alternative ist, dass Sie zwei Mandantennummer vergeben. Somit können zwei unterschiedliche USt-Identifikationsnummern hinterlegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation

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f_mayer
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
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Sehr geehrte Frau Wrosch,

vielen Dank (mal wieder). Jedoch erlaube ich mir anzumerken, dass bei einem ausländischen Mandanten es nicht unbedingt selten sein dürfte, dass dieser eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer hat und die Kanzlei diese auch benötigt, schließlich beauftragt er ja aus bestimmten Gründen einen in Deutschland ansässigen Steuerberater.

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letzte Antwort am 03.05.2017 16:56:02 von f_mayer
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