Guten morgen ihr lieben,
ich muss Überstunden aus April 2016 bis April 2017 abrechnen.
Ich habe für jeden Monat eine Aufstellung erhalten.
Mache ich dies nun über Nachberechnung für jeden Monat einzeln ab April 2016 bis April 2017 oder fasse ich es jährlich zusammen und in einer Summe, wobei ich dann nicht weiß in welchem Monat.
Wir arbeiten mit Lodas, welche Stammlohnart würde ich für die Stunden aus 2016 und 2017 benötigen?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
Sonnige Grüße aus Köln
Claudia
Hallo Frau Nohl,
wenn Sie die Überstunden für jeden Monat einzeln nachberechnen stellen diese einen laufenden Bezug dar, der z. B. mit der Stammlohnart 103 abgerechnet werden kann.
Wenn Überstunden gesammelt werden und dann auf einmal ausbezahlt werden handelt es sich um einen sonstigen Bezug, der mit der Stammlohnart 877 abgerechnet werden muss.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Björn,
ich folge der Auffassung total. Auch mit den Lohnarten.
Generell müssten aber die Überstunden in dem Monat berechnet werden, in dem die angefallen sind. M. E. müsste für jeden Monat einzeln eine Nachberechnung erfolgen. Dürfte ja in dem Fall von Frau Nohl machbar sein, da es 2016 und 2017 betrifft.
Grüße
Andreas Horst
Hallo zusammen,
ich würde es in diesem Fall auch lieber per Nachberechnung auf die einzelnen Monate durchführen, wie schon von Herrn Horst aufgeführt.
Ich erinnere mich in dieser Sache noch an eine besuchte Veranstaltung der Rentenversicherung Anfang des Jahres, bei der dieses Thema auch vom Rentenversicherungsprüfer aufgegriffen wurde. Laut seiner Aussage, sehen die Prüfer zu den entsprechenden Monaten zuordenbare und noch abrechenbare Überstunden lieber zu den Monaten nachberechnet. Denn wenn man sie auf einen Schlag als Einmalbezug abrechnen würde, wäre sehr schnell der Fall eingetreten, dass man über die Beitragsbemessungsgrenze kommt. So hat es mal der Prüfer erklärt.
Viele Grüße
Bianca Marschall
Hallo Frau Marschall,
wir hatten bisher bei beiden Varianten keine Probleme gehabt.
Vielen Dank,
dann werde ich es monatlich nachberechnen.
Jedoch habe ich eine Gehaltsempfängerin, kfm Angestellte, wäre es dann die 203 Stammlohnart?
Nein!
Es ist eben gerade kein Einmalbezug, sondern muss als laufender Bezug abgerechnet werden, damit dies sozialversicherungsrechtlich korrekt abgewickelt wird.
Wenn man dies -aus Vereinfachungsgründen, wenn es keine Überschreitung der BBG gibt- als Einmalbezug abrechnet, muss man aus diesem Grunde auch die StLA 877, die von Herrn Niggemann schon genannt wurde, anwenden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Stimmt,
dann nehme ich die Lohnart 200 und benenne sie Überstunden und gebe es in die entpsrechenden Monate ein.
Hoffe das jetzt verstanden zu haben.
Oder kann ich auch bei Gehaltsempfängern die 103 benutzen?
Dachte immer, da müssen die 200er Lohnarten angewendet werden
und bie Arbeitern die 100er
Hallo Frau Nohl,
natürlich können Sie auch bei einem Gehaltsempfänger die 103 benutzen, wenn er (zusätzlich) Stunden ausgezahlt bekommt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Frau Nohl,
Sie müssen dann beim Gehaltsempfänger vorher das Gehalt auf einen Stundenlohn umrechnen und als Stundenlohn 1 hinterlegen.
Gruß
Björn Niggemann