Zur Rechnungsschreibung hat die DATEV folgende Ankündigung gemacht:
In der Rechnungsschreibung haben Steuerberater die Auswahl, ob sie ihren Mandanten die digitale Rechnung in der Versandart „ZUGFeRD-Rechnung“ oder „Digitaler Rechnungsversand“ zukommen lassen. Zur effizienten Abwicklung wird hierfür auch ein Massenversand möglich sein. Im Bereich Rechnungsschreibung erfolgt eine technische Modernisierung der Rechnungsausgabe und des Auskunftssystems.
Für mich scheidet die ZUGFeRD-Rechnung aus mangels Nutzung des eigenen Logos usw.
Ich hatte die Frage bei DATEV schon einmal angebracht, aber bisher keine Antwort erhalten, daher noch einmal auf diesem Wege:
Ich nutze EO-Comfort. Ist es möglich, dass eine Rechnung dergestalt geschrieben wird, dass in der als pdf in der Dokumentenablage abgelegten Rechnung automatisch mit dem persönlichen Zertifikat der smartcard unterschrieben wird, so dass man nicht mehr selbst unterschreiben muss. Ist diese Rechnung dann gesetzeskonform? Diese pdf könnte ja dann auch per email versendet werden. Damit geht kein Logo o.ä. verloren.
Was sagt die DATEV dazu?
Hallo,
eine Signierung der PDF-Datei (der Rechnung) beim Druck und eine signierte Ablage in DMS/in der Dokumentenablage ist nicht möglich und auch nicht vorgesehen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit die E-Mail beim Versand über Outlook zu signieren, Informationen hierzu finden Sie in folgendem Informationsdokument.
Zum Thema Unterschriftserfordernis gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) §9, Abs.1 möchte ich Sie auf dieses Informationsdokument verweisen, hier wird der rechtliche Hintergrund zum elektronischen Rechnungsversand erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation