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Zusammenarbeit Unternehmen und Kanzlei

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letzte Antwort am 21.09.2018 17:39:48 von mkinzler
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forelements
Beginner
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Nachricht 1 von 6
573 Mal angesehen

Hallo,

ich hab da mal ne Frage, wir buchen im Unternehmen selbst und erstellen auch die Lohnabrechnungen direkt hier. Unser Steuerberater möchte vierteljährlich die Buchungen überprüfen. Meine Frage ist jetzt, wie dieses am einfachsten zu Handhaben ist. Über Unternehmen online hat er ja nur die Möglichkeit die Belege und die Banktransaktionen zu sehen, oder sehe ich das Falsch. Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

Lg

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andreashofmeister
Allwissender
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UO (Unternehmen online) ist dafür der falsche Weg.

Speichern Sie die Fibu auch noch im RZ? Dann könnte sich der Berater jederzeit die Daten entsprechend "zu sich" ins System holen.

Falls nicht im RZ: einfach Bestandssicherung für den Berater machen. Der spielt die Daten bei sich ein, fertig.

Haben Sie UO denn im Einsatz? Da ja die Belege im RZ liegen, hat der Berater dann mit dem entsprechenden Bestand (der nicht im RZ vorhanden sein muss) via UO (also entsprechende Berechtigungen der Smartcard) Zugriff auf die Belege.

Eigentlich recht einfach zu handhaben.

LG,

A. Hofmeister

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thomasdullinger
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Guten Tag Herr andreashofmeister​,

habe ich das richtig verstanden: Wenn der selbstbuchende Mandant UO im Einsatz hat und mir den Bestand (per Stick oder über das RZ) zur Verfügung stellt, kann ich aus der FiBu auf das Belegbild zugreifen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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mkinzler
Meister
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Nachricht 4 von 6
114 Mal angesehen

Er muss die Belege per Belegtransfer, Belegupload, ...) in das RZ hochladen. Dann kann er diese (digital) verbuchen. Er benötigt hierzu aber Rechnungswesen ( > compact). Darin sind auch die Grundgebühren fur UO enthalten.

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thomasdullinger
Beginner
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Nachricht 5 von 6
114 Mal angesehen

Danke für die Antwort.

Der Mandant bucht ja selber, das heißt alle Programme etc. sind vorhanden. Es geht darum ob wir aus der Kanzlei über die Buchungen auch den Beleg sehen können.

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mkinzler
Meister
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Nachricht 6 von 6
114 Mal angesehen

Wenn er ihn verknüpft hat und ihnen einen Datensicherung oder die Buchungsstapel zur Verfügung stellt ja. Die in den Buchungen hinterlegten Beleg-IDs sind eindeutig und können auch vom Berater angesehen werden ( wenn Rechte auf Unterberaternummer bestehen) .

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letzte Antwort am 21.09.2018 17:39:48 von mkinzler
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