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Lodas Mehrfachübermittlung BG-Werte durch DATEV

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letzte Antwort am 28.04.2017 14:00:59 von Monique_Müller
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sfr
Beginner
Offline Online
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Ich habe gestern den Beitragsbescheid der VBG bekommen. Das, dem Beitragsbescheid zu Grunde liegende Entgeltgelt stimmt nicht mit meinem DÜ-Protokoll überein. Laut Aussage der BG wurden mehrere elektronische Meldungen durch die DATEV an die VBG übermittelt. Die letzte Übermittlung erfolgte am 03.04.2017 mit Daten vom 02.01.2017,dies wurde mir durch die VBG mitgeteilt. Ich habe die Dezemberabrechnung am 20.12.2016 einmalig erstellt und mir liegt auch nur ein DÜ-Protokoll vor, lt. diesem die Daten am 06.02.2017 an die BG übermittelt werden.

Hat jemand ein ähnliches Problem?

mariahagen
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
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Ich arbeite mit Lodas.

Hallo,

auch mir ist heute ein BG-Bescheid auf den Tisch geflattert, der komplett andere Werte hat als der nach alter und nach neuer DÜ. Ich habe auch nur vom 9.1. die avisierte DÜ per 6.2 auf der Auswertung 147.

Leider ist es mir auch nicht gelungen diese über den Auswertungsabruf einzeln zu bekommen.

Ich glaube wir hatten alle ENDLICH die BG abgehakt, aber denkste! Was hat die DATEV da nur gemacht?!

Bei mir war es die BGW. Aber die anderen fehlen auch noch alle.

Vielleicht kann uns da ein DATEV-Mitarbeiter helfen. Denn beim letzten Service-Kontakt habe ich drei Wochen auf Antwort gewartet.

Viele Grüße

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mariahagen
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
32 Mal angesehen

Hallo,

ich hatte dieses Problem bei der BGW und nach Telefonat von heute mit der DATEV war die DÜ am 01.04. ein Fehler der DATEV. Die Angelegenheit betrifft mehrere BG und ist inzwischen in der Entwicklungsabteilung!!!

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
32 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

Um eine Aussage zu Ihren Sachverhalten treffen zu können, ist die Prüfung der Daten erforderlich. Wir möchten Sie bitten, falls noch nicht geschehen, sich hierfür über einen anderen Servicekanal an uns zu wenden.

Wenn eine Korrektur des bisherigen Lohnnachweises erforderlich ist, können Sie dies entweder über den manuellen Weg vornehmen oder aber mit dem Anstoß einer Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 auf 12/2016, da dies der „Erstellmonat" ist. Wir empfehlen hier die Nachberechnung für alle Arbeitnehmer. Mit der nächsten Abrechnung wird der bisherige Lohnnachweis neu aufbereitet und übermittelt.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.04.2017 14:00:59 von Monique_Müller
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