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LuG - Erstattung AAG bei unregelmäßiger Arbeitszeit

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letzte Antwort am 26.06.2017 08:03:57 von
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Moin,

leider läuft nach der Jahreswechselversion dieser Bereich nicht mehr nach den dokumentierten Programmregeln, Mitarbeiter mit unregelmäßigen Arbeitszeiten lassen sich bei Krankheit nicht mehr korrekt abrechnen.

Es sei vorausgesetzt, dass die Rangfolge der Arbeitszeiten wie von DATEV dokumentiert folgende ist:

  1. Wöchentliche Sollarbeitszeiten beim Mitarbeiter
  2. Monatliche Sollarbeitszeiten beim Mitarbeiter
  3. Regelmäßige Arbeitszeiten beim Mitarbeiter
  4. Wöchentliche Sollarbeitszeiten beim Mandant
  5. Monatliche Sollarbeitszeiten beim Mandant
  6. Regelmäßige Arbeitszeiten beim Mandant

Nach nunmehr diversen Experimenten wurde ab KW 9/2017 eine Erfassung der wöchentlichen Arbeitszeit vorgenommen. Die Kalenderbuchungen mit AS "K" wurden programmseitig angenommen.

Was macht nun LuG im Erstattungsantrag? Kompletten Mist!

Letzter Eintrag im Bereich "Regelmäßige/Feste Arbeitszeit"  war 12 Std. an 2 AT. Diese Einstellung wird für den Antrag verwendet obwohl für die KW 9 ein Eintrag in der Tabelle "Wöchentlich Arbeitszeit" existiert. Nach der Dokumentation müsste eigentlich ab KW 9 die Einstellung der wöchentlichen Arbeitszeit Vorrang haben. Die Formel für Ausfalltage lautet "Betrag * zu bezahlende Kalendertage / 30 Tage". Also sollten bei 450,00 EUR und 5 AT ein Fortzahlungsbetrag von 90,00 EUR ermittelt werden. Das Programm ermittelt ein Entgelt von 1,88 EUR/Std und eine Ausfallzeit von 4 Std obwohl an Krankheitstag im Bereich "Feste/Regelmäßige Arbeitszeit" an dem Ausfalltag 8 Std. eingetragen ist.

Könnte DATEV einmal die neue Logik sauber dokumentieren?

Gruß

KP

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Nachricht 2 von 4
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Moin,

ich pushe dieses Thema einmal. Eine Antwort wäre prima, auch wenn sie aussagt, dass eine Lösung nicht vorhanden ist.

Im Übrigen sollte ein Softwareanbieter der sich die Digitalisierung dermaßen auf die Fahnen schreibt, auch in der Lage sein Programme herzustellen die ohne Gehirnakrobatik eine rechtssichere Bearbeitung der Lohnabrechnungen ermöglichen.

Gruß

KP

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
153 Mal angesehen

Hallo KP,

leider fehlen uns ein paar Eckdaten um Ihnen an dieser Stelle weiterhelfen zu können.

Bitte wenden Sie sich an uns, damit wir Ihre Anfrage prüfen und ggf. die Dokumentation anpassen können. 

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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Sehr geehrte Frau Hauch,

einen Monat Reaktionszeit um einen nichtssagenden Link auf die Serviceseite zu setzen finde ich peinlich. Sie hätten auch schreiben können, dass ich einen Servicekontakt öffnen möge. Der dauert dann, ja wie lange denn - der Service ist ja offline.

Aber mal sehen wann ich auf meinen SC Antwort bekomme.

Gruß

KP

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letzte Antwort am 26.06.2017 08:03:57 von
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