abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Planungen, die komprimierte Steuererklärung wegfallen zu lassen

23
letzte Antwort am 30.07.2017 18:50:25 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
kari
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 24
2475 Mal angesehen

Laut Schreiben der DATEV vom 18.04.2017 gibt es Planungen der Finanzverwaltung, für die Übermittlung von Steuererklärungen ab VZ 2017 nur noch das Authentifizierungsverfahren zuzulassen und wird diskutiert, die komprimierte Steuererklärung wegfallen zu lassen.

Da ich schon lange das Authentifizieungsverfahren nutze, ist für mich die erstgenannte Maßnahme kein Problem.

Meine Mandanten bekommen zur Prüfung stets die vollständigen Erklärungsformulare, weil die ausschließliche Vorlage der komprimierten Erklärungen für unzumutbar halte.

Ich erzeuge jedoch für mich die komprimierte Erklärung als PDF, weil ich nur dort erkennen kann, welche Werte wirklich per ELSTER übermittelt werden.

Meine Bitte an DATEV ist, in den weiteren Diskussionen sicher zu stellen, dass wir Steuerberater auch nach dem etwaigen Wegfall der komprimierten Erklärung eine Auswertung erhalten, aus der sich die per ELSTER übertragenen Werte im Einzelnen ablesen lassen.

Ohne dem geht es m. E. nicht.

willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 24
187 Mal angesehen

Wenn die Datev nach über 10 Jahren endlich mal ihre Hausaufgaben gemacht hätte und die an die Finanzverwaltung übermittelten Daten automatisch festgeschrieben/festgehalten/dokumentiert werden würden, hätte sich diese Frage erledigt. Das Protokoll wäre dann die komprimierte Steuererklärung.

Stattdessen wird nach Jahren des Stillstands wegen der gescheiterten Steuern PRO Entwicklung erst mal an der Optik gebastelt, weil man offensichtlich meint, dass wir Genossen uns davon blenden lassen.

Sogar der Hinweis im Steuerprogramm auf einen Link zum BMF für die Aufteilung des Kaufpreises bei Grundstücksanschaffungen wird dann schon als Fortschritt angesehen ... dabei könnte man schon von einem Steuerprogramm für Experten erwarten, dass die BMF Vorlage in das ESt Programm als individuelle DATEV Vorlage eingearbeitet und gewartet wird (dafür bezahle ich auch gerne die nicht unbeträchtlichen Nutzungsgebühren)

DATEV-Mitarbeiter
Simone_Klinner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 24
187 Mal angesehen

Hallo Community,

DATEV setzt sich dafür ein, dass die komprimierte Erklärung weiterhin bestehen bleibt. Derzeit gibt es dazu noch keine klare Entscheidung seitens der Finanzverwaltung.

Sobald wir mehr wissen, werden wir Sie informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Klinner

DATEV eG



0 Kudos
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 24
187 Mal angesehen

Hallo Frau Klinner,

warum setzt sich die Datev dafür ein? Aus haftungsrechtlichen Gründen muss ich meinen Mandanten die komplette Steuererklärung überlassen; die komprimierte Erklärung bringt mich doch nur in Versuchung, dieses Haftungsrisiko trotzdem einzugehen.

Ein Ausdruck für die Kanzlei wäre nicht notwendig, wenn das Datevprogramm die ans RZ übermittelte Erklärung automatisch unveränderbar speichern würde (Anwenderforderung seit 10 Jahren?!)

Schöne Grüße

Willi Müller

mkinzler
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 24
187 Mal angesehen

Und deshalb sind Sie für die Abschaffung der komprimierten Erklärung?

Das eine hat imho mit dem anderen nichts zu tun. Sie können auch trotz dem "Vorhandensein" der komprimierten Erklärung die komplette Erklärung ausdrucken. Sie können das auch einfach so in einem Druckpaket so festlegen.

Der Wegfall der komprimierten Erklärung muss zudem nicht bedeuten, dass der Audruck der Selbigen nicht mehr möglich ist.

Ein Ausdruck für die Kanzlei wäre nicht notwendig, wenn das Datevprogramm die ans RZ übermittelte Erklärung automatisch unveränderbar speichern würde (Anwenderforderung seit 10 Jahren?!)

Da für das Herbstupdate von Windows 10 ( "RedStone3") einige optischen Änderungen vorausgesagt werden, und die Datevkunden von der DATEV erwarten das sich diese auch in den Datevprogrammen widerspiegeln, bleibt wohl kein Spielraum für solche "Spielereien".

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 24
187 Mal angesehen

Ähm. Mal eine Frage von mir als etwas "Unbeleckteren".

Warum wird hier so kompliziert gedacht? Das FA will die komprimierte Erklärung nicht mehr akzeptieren. OK. Wer zwingt denn die Datev die aus den Programmen herauszuprogrammieren? Dann bleibt die halt drin und wenn man die ausdrucken will, kommt ein Hinweisfenster, was darauf hinweist, dass das FA die nicht mehr akzeptiert. Fertsch!. Minimaler Aufwand für maximalen Nutzen.

Oder übersehe ich da etwas?

MfG
T.Kahl
grandfunck
Fachmann
Offline Online
Nachricht 7 von 24
187 Mal angesehen

Moin, moin,

da sich die Steuergesetze immer wieder ändern, die Formulare m. E. noch häufiger, wird sicher auch immer wieder eine Anpassung der komprimierten Ausdrucke erforderlich sein. Das dürfte dann für die DATEV ein (unnützer) zusätzlicher Aufwand sein. Nur so als meine Gedanken.

Da müßte es doch viel einfacher zu programmieren und für den Nutzer besser zu überblicken sein, wenn die an die Finanzverwaltung übertragenen Daten als Protokoll automatisch festgeschrieben werden, gern nach dem System der Steuererklärung (z. B. Anlage Kind xy Zeile zzz).

Die sichere Speicherung und Festschreibung der Daten der abgegebenen Erklärung (egal obe elektronisch oder noch auf Papier) sollte eigentlich für den Marktführer kein Problem sein. Manchmal bleibe ich halt' naiv optimistisch obwohl die Jahrzehnte mich geläutert haben könnten ;-).

Grüße

WF

wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 24
187 Mal angesehen

Hallo,

ich denke es wird weiterhin die Komprimierte Erklärung als Auswertung vorhanden sein. In der Körperschaftsteuer (inkl. Gewerbesteuer) gibt es ja seit langem nicht mehr die Möglichkeit, die Komprimierte Erklärung für die Einreichung zu verwenden - die Auswertung wird für Kontrollzwecke aber weiterhin angeboten.

Zurzeit ist die Komprimierte Erklärung ja die einzige Möglichkeit zu sehen, was wirklich übermittelt wird - diese Übermittlungsdaten können durchaus von den Formularwerten abweichen, da bei verschiedenen Feldern mehr Informationen übermittelt als im Formular ausgegeben werden können (Stichwort "Ergänzungslisten").

Viele Grüße

Christian Wielgoß

theo
Meister
Offline Online
Nachricht 9 von 24
187 Mal angesehen

Die sog. 'Komprimierte Erklärung' ist derzeit identisch mit dem ERiC-Protokoll. Dieses wird wohl auch in Zukunft kaum wegfallen.

Man könnte natürlich auf die Idee kommen, die Ansichtsmöglichkeit dafür auszubauen (anstatt eine Revisionierung ein). Das wäre aber absurd.

in dubio pro theo
0 Kudos
mapex
Fachmann
Offline Online
Nachricht 10 von 24
187 Mal angesehen

ich denke es wird weiterhin die Komprimierte Erklärung als Auswertung vorhanden sein. In der Körperschaftsteuer (inkl. Gewerbesteuer) gibt es ja seit langem nicht mehr die Möglichkeit, die Komprimierte Erklärung für die Einreichung zu verwenden - die Auswertung wird für Kontrollzwecke aber weiterhin angeboten.

herr wielgoß, nichts für ungut, aber jetzt musste ich gerade lachen...

was heißt hier seit langem nicht mehr??? soweit ich weiß, ging das in der KSt noch nie...

man musste immer schon die variante ohne unterschrift nehmen...

aber das soll hier egal sein. zu den anderen kommentaren:

hat jemand DMS im einsatz? wir speichern die komprimierte oder die Duplkat kanzlei-Version einfach im DMS. so haben wir ein unveränderliches Protokoll. Früher hat man die Erklärung ausgedruckt und in die Akte gelegt, wo ist das Problem?

Herr Müller: sie haben immer sehr viel an der DATEV auszusetzen stelle ich fest, aber dennoch sind sie froh, dass es sie gibt. manchmal muss man halt auchmal über seinen schatten springen und sich selber eine alternative überlegen anstatt immer zu sagen, die haben was verpennt. wenn es die möglichkeit nicht gibt und sie keine digitale archivierung haben, dann drucken sie es halt einfach aus. ging doch früher auch.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 11 von 24
187 Mal angesehen

Hallo Herr Ammon,

es freut mich, dass Ihnen meine etwas ungeschickte Formulierung Freude bereitet

Sie haben natürlich Recht, dass seit Einführung der Elster-Übertragung in der Körperschaftsteuer ausschließlich Elster II Anwendung findet...

Im übrigen wird hier auch so wie bei Ihnen verfahren: Ablage des übermittelten Erklärungsstandes im Dokumentenmanagement-System - geht ja mittlerweile auf Wunsch auch vollautomatisch mit Erklärung abschließen...

Einen schönen Feiertag,

Christian Wielgoß

0 Kudos
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 12 von 24
187 Mal angesehen

Hallo Herr Ammon,

ich werde mich zukünftig bemühen, dass meine Programmanregungen nicht nur als Gemecker rüberkommen.

Beim solchen alten Themen ärgere ich mich aber schon darüber, dass jahrelang nichts passiert. Wenn die Steuererklärung an das Finanzamt elektronisch übermittelt wird, müsste es doch selbstverständlich sein, dass jederzeit nachvollzogen werden kann, wer, wann, was übermittelt hat. Natürlich behelfe ich mir auch mit einer manuellen Übergabe an die DokAblage. Aber ein PDF in der DokAblage ist nun mal nicht unveränderbar.

Wenn aber selbst das kostenlose ESt Programm der Finanzverwaltung es schafft, die übertragenen Daten zu protokollieren, müsste das doch wohl bei der Datev auch möglich sein. Das betrifft genauso die Übermittlung an den Bundesanzeiger oder die Übermittlung der E-Bilanz, wo man auch nur manuell an z.T. versteckter Stelle eine Übergabe an die DokAblage vornehmen kann.

Schöne Grüße

Willi Müller

f_mayer
Fachmann
Offline Online
Nachricht 13 von 24
187 Mal angesehen

Es wäre Schade wenn die Komprimierte Erklärung wegfiele, gerade bei Einkommensteuererklärungen ist es oft zeitsparender dem Finanzamt die Erklärung mit sämtlichen Belegen zuzuschicken, statt nur die Erklärung auf elektronischem Wege, nur um dann ein paar Wochen später einige der Belege rauszusuchen, welche das Finanzamt sehen will.

theo
Meister
Offline Online
Nachricht 14 von 24
187 Mal angesehen

Es wäre Schade wenn die Komprimierte Erklärung wegfiele, gerade bei Einkommensteuererklärungen ist es oft zeitsparender dem Finanzamt die Erklärung mit sämtlichen Belegen zuzuschicken, statt nur die Erklärung auf elektronischem Wege, nur um dann ein paar Wochen später einige der Belege rauszusuchen, welche das Finanzamt sehen will.

Ich denke immer noch, hier liegt ein Missverständnis vor bzw. eine missverständliche Begrifflichkeit für zwei verschiedene Dinge. Leider benutzt auch Elster die Begriffe synonym.168900_pastedImage_1.png

Bei authentifizierter Übermittlung sind Übertragungsprotoll u. komprimierte Erklärung ein u. dasselbe u. enthalten diesen Text:168901_pastedImage_19.png

Der Unterschied ergibt sich nur bei nicht-authentifizierter Übermittlung:168902_pastedImage_20.png

Ich gehe davon aus, dass nur letztere Variante in Zukunft wegfallen soll. Für Leute ohne Zertifikat sicher ärgerlich, für Berater aber entbehrlich

in dubio pro theo
0 Kudos
kari
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 15 von 24
187 Mal angesehen

Ich komme zurück auf meinen Start-Eintrag vom 22.04.2017 und möchte nochmals erläutern, worum es mir geht:

Wir Steuerberater haften für den korrekten Inhalt der per ELSTER übermittelten Werte. Das setzt aber voraus, dass wir uns im Detail anschauen und kontrollieren können, welche Werte/Angaben übertragen werden bzw. wurden. Dies war bislang über die komprimierte Erklärung möglich. Und nur für diesen Zweck habe ich die komprimierte Erklärung als PDF gedruckt und archiviert. Etwas Vergleichbares muss auch künftig verfügbar sein, weil aus den Steuer-Formularen/Ergänzungslisten die übertragenen Inhalte nicht detailliert ersichtllich sind. So steht in den Formularen z.B. nicht, ob Belege eingereicht werden. Das steht nur im Übertragungsprotokoll.

Ob ich Ergänzungslisten zum Finanzamt schicken muss, das erkenne ich erst durch Einsicht in die kompromierte Erklärung.

Und künftig werden ja die übermittelbaren Werte noch ausgebaut werden.

Wenn die komprimierte Erklärung künftig wegfallen sollte, dann müssten alle übertragenen Werte im Übertragungsprotokoll ausgewiesen werden und könnte dieses Protokoll nicht mehr nur aus einem Blatt bestehen.

0 Kudos
f_mayer
Fachmann
Offline Online
Nachricht 16 von 24
187 Mal angesehen

Ab dem 01.01.2018 (VZ 2017) fällt die Komprimierte Erklärung definitiv weg. Wie die DATEV schreibt ist "ab diesem Zeitpunkt die Einreichung nur noch im Authentifizierungsverfahren möglich".

Heißt dass, dass alle Erklärungen authentifiziert übermittelt werden müssen und auch die Einreichung von Formularausdrucken von der Finanzverwaltung nicht mehr akzeptiert wird? Dies muss unter Umständen manchen Mandanten erläutert werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 17 von 24
187 Mal angesehen

Hallo Herr Mayer,

dies betrifft "nur" die Erklärungen, die bereits jetzt zwingend elektronisch übermittelt werden müssen. Also alle Erklärungen, die (auch) Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft beinhalten.

Alle Erklärungen, die auch bisher auf Papier eingereicht werden können, können auch weiterhin in dieser Form abgegeben werden - also mit dem "ganz normalen" Papiervordruck.

Viel Grüße

Uwe Lutz

Offline Online
Nachricht 18 von 24
187 Mal angesehen

warum

Ab dem 01.01.2018 (VZ 2017) fällt die Komprimierte Erklärung definitiv weg. Wie die DATEV schreibt ist "ab diesem Zeitpunkt die Einreichung nur noch im Authentifizierungsverfahren möglich".

Dass die Datev allerdings schreibt, dass "die Einreichung der komprimierten Erklärung für Angehörige der steuerberatenden Berufe nicht mehr möglich ist", drängt die Frage auf, ob der Steuerpflichtige selbst z.B. über Elster das weiter tun darf... oder warum erwähnt die Datev die Steuerberater ausdrücklich?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Wolrab
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 19 von 24
187 Mal angesehen

Hallo Community,

wie oben schon geschrieben betrifft die "nur" die Erklärungen, die bereits jetzt zwingend elektronisch übermittelt werden müssen. Also alle Erklärungen, die (auch) Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft beinhalten.

.....Dass die Datev allerdings schreibt, dass "die Einreichung der komprimierten Erklärung für Angehörige der steuerberatenden Berufe nicht mehr möglich ist", drängt die Frage auf, ob der Steuerpflichtige selbst z.B. über Elster das weiter tun darf... oder warum erwähnt die Datev die Steuerberater ausdrücklich?.....

Es ist tatsächlich so, dass dies nur für Steuerberater gilt. Der Steuerpflichtige selbst darf seine Erklärung auch weiterhin mit komprimierter Erklärung abgeben.

MfG

Ursula Wolrab

0 Kudos
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 20 von 24
187 Mal angesehen

Hallo Frau Wolrab,

können Sie das bitte einmal erklären? Die komprimierte Erklärung hat bislang immer der Steuerpflichtige unterschrieben und eingereicht, der Steuerberater war nur als Erfüllungsgehilfe beim Verschicken der unterschriebenen Steuererklärung oder Postbote beteiligt.

Also ändert sich gar nichts? Es kann ja wohl nicht davon abhängen, ob der Steuerberater oder der Mandant die Erklärung eintütet.

Schöne Grüße

Willi Müller

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 21 von 24
187 Mal angesehen

Hallo Herr Müller,

wir haben von unserer StB-Kammer im letzten Mitteilungsblatt hierzu folgende Info erhalten:

189352_pastedImage_0.png

Vielleicht sollten Sie dies mal über die Kammer klären?

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Wolrab
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 22 von 24
187 Mal angesehen

Hallo,

ok,  vielleicht hätte ich wenn der Steuerpflichtige seine Steuererklärung selbst "erstellt" schreiben sollen . Siehe auch Beitrag meines Vorredners. ESt 1A Zeile 109.

MfG

Ursula Wolrab

0 Kudos
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 23 von 24
187 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

danke sehr, auch für den Hinweis auf die Kammer. Ich empfinde diese Entwicklung allerdings als ungut. Grundsätzlich ist für den Inhalt der Steuererklärung der Steuerpflichtige und nicht der Steuerberater verantwortlich. In 99,9% der Fälle ist das unproblematisch, aber ich bin schon auf das erste Verfahren gespannt, bei dem der (ehemalige) Mandant alles versucht, um die Verantwortung auf irgendjemand anders abzuschieben. Die Unterschrift des Mandanten unter einer Erklärung, die so dem Finanzamt eingereicht wird, ist doch etwa anderes als die auf einem Auftragsblatt zur Übermittlung. Mit der Unterschrift auf einer Erklärung bestätige ich, dass ich dieses Dokument so einreichen möchte. Früher gab es sogar Diskussionen darüber, ob eine Unterschrift deshalb nicht immer auf der letzten Seite der Erklärung sein müsste.

Ein Nachteil der komprimierten Erklärung sehe ich nicht - bis auf die Fälle, wo die elektronische Übermittlung und die (unerwünschte Belegübersendung) schon erfolgt ist und die SachbearbeiterIn nur noch auf die Unterschrift wartet... Bei den Stapeln in den Finanzamtsstuben kann das aber nicht so problematisch sein...

Nur noch bei "hinterziehungsgeneigten" Mandanten eine ausgedruckte ESt Erklärung ohne elektronische Übermittlung vorzunehmen, kann ja nicht die Lösung sein..

Ein schönes Wochenende

Willi Müller

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 24 von 24
187 Mal angesehen

Hallo Herr Müller,

dass die aktuelle Entwicklung sinnvoll ist, wollte ich mit meinem Beitrag auch nicht unbedingt ausdrücken.

Aber es ist eben keine "Idee" der DATEV die komprimierte Erklärung abzuschaffen, sondern eine Vorgabe der Finanzverwaltung.

Ob es unbedingt rechtlich haltbar ist, bei einer Erklärung, die von einem Berater eingereicht wird, die Einreichung mit Unterschrift auszuschließen, steht auf einem anderen Blatt. Hier müssen wir aber vermutlich abwarten, bis dazu entsprechende Entscheidungen der Gerichte vorliegen.

Insgesamt sollte die durchaus vorhandene Erleichterung bei elektronischer Einreichung möglichst genutzt werden. Es darf nur -und ich denke da sind wir uns durchaus einig- nicht auf dem Rücken von uns Beratern ausgetragen werden. Die Erleichterung bei der Abgabe muss auch für uns spürbar sein - z.B. mit einem Weg, die Belege auch auf elektronischem Wege einzureichen und einer händelbaren Regelung, dass die Haftung nicht auf uns übergeht.

Hier sind dann aber eher unsere Kammern gefragt, dies bei der Finanzverwaltung bzw. dem Gesetzgeber durchzusetzen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

23
letzte Antwort am 30.07.2017 18:50:25 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage