Hallo Community, hallo DATEV,
ich buche im SKR 04 für eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Aufmerksamkeiten auf Konto 6643.
Dieses Konto wird bei der Wertübergabe stets der Zeile 46 der Anlage EÜR mit dem Text "Werbekosten (z. B. Inserate, Werbespots, Plakate)" zugewiesen. Ich meine, dass die Aufmerksamkeiten hier nicht hingehören und ordne sie manuell stets in die Zeile 57 um.
Sollte die Zuordnung nicht lieber automatisch zu Zeile 57 erfolgen?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Richter
Ergänzung:
Auf 6643 buche ich Bonbons, Kekse und Kaffee, der im Betrieb gebrüht und getrunken wird (für Gäste und Mitarbeiter). Die von mir gewählte Zeile 57 ist eine vielleicht Notlösung. Auch zu unbeschränkt abziehbaren Kosten käme eine Zuordnung in Betracht.
Aber da Zeile 46 bei der Wertübergabe automatisch damit bestückt wird, muss ich m. E. jedes mal manuell umgliedern. Und das beginnt, mich zu nerven.