Hallo,
unser Mandant zahlt bei Kinderpflege die ersten 5 Tage im Jahr den Lohn fort. Ich habe dies auch so in den Mandantenstammdaten unter Entgeltersatzleistungen eingegeben. Ich habe dann die Fehlzeit mit "Kinderpflege mit Entgeltfortzahlung" geschlüsselt. Was kann ich machen, damit das System automatisch nach den 5 Tagen das Kinderpflege-Krankengeld berücksichtigt.
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Martin
Ahoi,
ich denke einen Automatismus wird es nicht geben. Das wird wie bei der regulären Lohnfortzahlung sein - nach derem Ende muss ja auch eine neue Fehlzeit mit anderem Grund angelegt werden. In Ihrem Fall sollte das "Kindpflege mit Krankengeld" sein.
Danke, habe ich mir fast schon gedacht
Hallo,
ich weiß nicht, welche Auswirkung ein Eintrag hat, vielleicht gibt es eine eingebaute Prüfroutine. Ein Test kostet ja nichts:
Hallo,
unter dem Punkt habe ich die 5 Tage auch eingetragen und dann mit verschiedenen Fehlzeiten getestet. Ich hatte gedacht, wenn ich die Fehlzeit "Kinderpflege mit Entgeltfortzahlung" auch nach den 5 Tagen eintrage, dass er das dann erkennt und automatisch das Krankengeld berechnet.
MfG
Martin
Hallo,
danke für die Antwort. Dann wäre dies also auch geklärt. Es wäre schön, wenn es eine derartige Prüfung gäbe.