Hallo Datev,
persönliche Schreiben der Datev werden in der Regel mit einer eingescannten Unterschrift und der Angabe des Namens der UnterzeichnerIn verschickt (zuletzt: Änderungen im Elsterprozess...).
Leider lässt sich daraus nicht erkennen, welche Funktion (Azubi oder Vorstand) die UnterzeichnerIn hat. Kann das geändert werden? Bei anscheinend über 6.000 Datevmitarbeitern würde ich begrüßen, wenn ich einordnen kann, wer mir etwas sagen möchte.
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
"unterschreiben" Vorstände, wird dies immer kenntlich gemacht. Ich denke, wir können davon ausgehen, dass Post grundsätzlich nur von den dafür berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschickt wird.
Zusätze wie "Abteilungsleiterin" etc. mögen eventuell bei einigen brisanten Themen angemessen sein, m. E. jedoch nicht bei üblicher Korrespondenz. Im Übrigen halte ich eine solche Differenzierung heutzutage auch für etwas veraltet und irreführend. Letztendlich bräuchte der Empfänger einen genauen Einblick in die Organisationsstrukturen, um erkennen zu können, welche Hierarchiestufe sich hinter der internen Funktionsbezeichnung verbirgt...
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Müller, ich bin im Hause für die Unterschriftenrichtlinie verantwortlich.
Theoretisch kann nach DIN 5008 auch die Funktion des Unterzeichners in einer Grußformel angegeben werden.
Jede Korrespondenz, die vom Vorstand aus geht, wird auf gesondertem Briefpapier und dem Zusatz „Der Vorstand" deutlich kenntlich gemacht.
Doch wie sollten Kollegen auf Mitarbeiterebene unterzeichnen? Welchen Mehrwert hat ein Empfänger von der Information, ob jemand z. B. Teamleiter ist? Wie Herr Wielgoß bereits erwähnt, bräuchte der Empfänger letztendlich einen genauen Einblick in unsere Organisationsstrukturen, um erkennen zu können, welche Verantwortlichkeitsebene sich hinter der internen Funktionsbezeichnung verbirgt.
Deshalb haben wir in unserer Unterschriftenregelung festgelegt, die Grußformel in der Korrespondenz, dazu gehören auch E-Mails, möglichst schlank zu halten und nur die Zugehörigkeit zur jeweiligen Organisationseinheit zu übermitteln. Die einzigen Ausnahmen hierfür sind Sendungen mit allgemeinen Serviceinformationen und Serienbriefe. Hier entfällt die Angabe der Organisationseinheit.
Grundsätzlich werden Postsendungen und E-Mails nur von den dafür berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterzeichnet und verschickt. Dafür gibt es in der DATEV genaue Vorgaben.
Mit besten Grüßen
Dr. Henning Gulden
DATEV eG
Zentrale Genossenschaftsfunktionen/ Unternehmenssicherheit