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SFN-Zuschläge nicht steuerfrei

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letzte Antwort am 18.04.2017 15:24:13 von t_r_
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tobiasf
Einsteiger
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Hallo Datev-Community,

bei einer Mitarbeiterin werden die Sonntagszuschläge (Lohnart 1510) nicht steuerfrei behandelt. Es kommt folgender Hinweistext:

Hinweis #LN03361

Der steuerfreie Anteil für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge kann nicht ermittelt werden, da der

Grundlohn je Stunde gleich 0,00 ist. Die SFN-Lohnarten werden steuerpflichtig abgerechnet.

» Prüfen Sie beim Mitarbeiter unter 'Steuer | SFN-Zuschläge' bzw. beim Mandanten unter 'Steuer | Berechnung'

die Eingabe zur Ermittlung des Basisgrundlohns.

Hinweis: Bei Schlüsselung 'Auszahlung der SFN für den Vormonat' muss diese Eingabe (sowie der notwendige

Festbezug/Stundenlohn) bereits für den Vormonat erfasst werden.

Es ist kein Basisgrundlohn hinterlegt, aber das ist es bei allen anderen Mitarbeitern auch nicht und da wird alles richtig ohne Steuer bzw. SV abgerechnet. Warum hier dann nicht? Woran könnte das liegen?

Bei der Service-Anfrage an Datev bekommt man als Antwort, dass es 15 Tage dauert. Da würden sich unsere Mitarbeiter freuen, wenn es kein Geld gibt, weil die Abrechnung nicht richtig durchgeführt werden kann.

Danke schonmal!

Tobias Fischhold

t_r_
Allwissender
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Hallo Herr Fischhold,

prüfen Sie mal bei dem Mitarbeiter unter Steuer - SFN-Zuschläge, ob bei "Angaben zum Basislohn" unter "Bildung des Basisgrundlohns" eine Angabe gemacht wurde. Wenn nicht, müsste hier eine Ergänzung vorgenommen werden.

Sollte der vorgenannte Tipp die Lösung gebracht haben, so sollten Sie die Hinterlegung auf Mandantenebene in Erwägung ziehen:

Auf Mandantenebene kann unter Steuer - Berechnung - Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge zur Bildung des Basisgrundlohns auch keine Angabe gemacht worden sein. Hier könnten Sie auch eine grundlegende Einstellung vornehmen, wenn für die meistens Mitarbeiter der Basisgrundlohn identisch ermittelt wird.

Ich hoffe die Mitarbeiter bekommen pünktlich ihr Geld. 😉

Viele Grüße

T. Reich

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tobiasf
Einsteiger
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Hallo Herr Reich,

danke für die schnelle Antwort.

Beim Mitarbeiter waren unter "Angaben zum Basislohn" keine Angaben enthalten, weder bei "Bildung des Basisgrundlohns" noch bei "Abweichender Basisgrundlohn".

Nachträgliche Angaben bei "Bildung des Basisgrundlohns" wurden irgendwie vom Programm auch ignoriert, nachdem ich aber nun das Feld "Abweichender Basisgrundlohn" ausgefüllt habe, werden die SFN-Zuschläge korrekt berechnet.

Sehr komisch finde ich es nur, dass diese Felder bei keinem anderen Mitarbeiter ausgefüllt sind, diese aber schon seit Jahren SFN-Zuschläge korrekt abgerechnet bekommen!?

Es klingt für mich logisch, dass die Angaben zum Basislohn ausgefüllt sein sollten, leider ist dann aber unlogisch, dass es bei allen anderen Mitarbeitern auch ohne funktioniert!

Naja, zumindest kann ich dann die Lohnabrechnung "richtig" machen.

VG

Tobias Fischhold

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t_r_
Allwissender
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Hallo Herr Fischhold,

vielleicht finden Sie ja hier noch Antworten:

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (Beispiele für Lohn und Gehalt)

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 18.04.2017 15:24:13 von t_r_
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