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Lodas-bAV

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letzte Antwort am 25.04.2017 12:48:23 von Katharina_Dietl
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heidi
Einsteiger
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Folgender Fall: 

MA ist seit 2013 bei uns beschäftigt , Übertragung seiner alten bAV auf  uns (Altzusage / Pauschalversteuerung/163 € mtl.) Erklärung vom MA liegt vor, dass weiterhin pauschalversteuert wird und auf die Anwendung des §3 Nr. EstG verzichtet wird. Wurde wie folgt eingerichtet.

159951_pastedImage_0.png

MA hat einen Vertrag über eine Entgeltumwandlung ab 04/17 (254 € mtl.) abgeschlossen. Aus der Probeabrechnung bekomme ich

nun folgendes Hinweisprotokoll:

" Für den MA sind mehrere BAV-Verträge erfasst, die nach § 3 Nr. 63 EStG abzurechnen sind. Werden die Steuerfreibeträge durch die Verträge überschritten, sollte die vorgegebene Reihenfolge des BMF-Schreibens beachtet werden. Prüfen Sie die Priorität der Verträge und passen Sie diese gegebenenfalls an."

Was ist hier zu tun ?

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

bitte deaktivieren Sie zunächst den Haken „Voraussetzungen Steuerfreiheit nach §3 Nr. 63 erfüllt" bei der Altzusage des Mitarbeiters.

Das Kontrollkästchen für die Verzichtserklärung auf Steuerfreiheit muss ebenso deaktiviert werden. Dieses hat lediglich Relevanz in Verbindung mit einer Übergangsregelung mit Rentenauszahlung.

Weitere Informationen zur Schlüsselung der Direktversicherung finden Sie auch im Dokument Direktversicherung (Beispiele für Lodas).

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl   

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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heidi
Einsteiger
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Hallo Frau Dietl,

vielen Dank für Ihre Antwort. Habe die Änderungen wie beschrieben vorgenommen und in die Probeabrechnung geschickt. Nun bekomme ich kein Fehlerprotokoll mehr.

Die Entgeltumwandlung war in der 1. Abrechnung unter der Lohart 913 wie folgt geschlüsselt ST= P / SV = L / GB = N .

Korrekt nun aus der Probeabrechnung ST = F / SV = F / GB = N

Ich werde nun eine Wiederabrechnung fahren müssen, oder ?

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

ich dachte es geht um einen Altfall mit Pauschalversteuerung?

Dann wäre ja die 1. Abrechnung korrekt???

Gruß

Eva

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

die Korrektur kann entweder mit einer Wiederabrechnung oder mit der nächsten Erstabrechnung durchgeführt werden.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
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letzte Antwort am 25.04.2017 12:48:23 von Katharina_Dietl
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