Liebe Community,
ich habe die DÜ-Arbeitsbescheinigung wie in Dokument 9219336 beschrieben angefordert, also über Mitarbeiter -> DÜ-Arbeitsbescheinigung und dann Anforderung senden. Aber wo rufe ich diese ab und kann sie einsehen? Wird sie darüber direkt an die Arbeitsagentur gesendet?
VIELEN DANK
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo S W,
wenn alles korrekt erfasst war, wird mit der Anforderung die Arbeitsbescheinigung direkt an die Arbeitsagentur übermittelt. Das Protokoll der Bescheinigung erhalten Sie (sobald die Auswertung verarbeitet ist) als Auswertung Nr. 442 "Arbeitsbesch. (EU) / Besch. Nebeneink.". Hier müssten Sie in der Auswertungssteuerung gucken, wie diese Auswertung angelegt ist.
Sofern die Daten unvollständig sind und die Übermittlung nicht erfolgt, bekommen Sie ein Fehlerprotokoll mit Hinweisen, warum die Übermittlung nicht vorgenommen werden konnte.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Perfekt! Vielen Dank!
Hallo Herr Lutz,
ich habe am Montag meine erste BEA-Bescheinigung abgerufen und warte seitdem auf eine Rückmeldung, damit ich sehen kann, was genau an die AfA übertragen wurde. Die Auswertung 442 ist angelegt, aber bisher kam keine Rückübertragung. Bin ich zu ungeduldig und es dauert
seine Zeit oder muss ich hier manuell etwas anschieben ? Wissen Sie das vielleicht ?
Die Dok.-Nr. 1080480 u. 1070718 geben hier leider keine Auskunft.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe,
viele Grüße
Andrea Thun
Hallo @steinlen ,
du solltest mal das Fehlerprotokoll prüfen, ob die Bescheinigung überhaupt erstellt werden konnte. Die Rückübermittlung dauert nicht so lange - vorausgesetzt, dass für die Auswertung die Rückübermittlung aktiviert ist.
Gruß
Flitze
Hallo Flitze,
inzwischen war ich in den Auswertungen und da habe ich die Rückmeldung der Bescheinigung nebst Bescheinigung gefunden (war tagesgleich zur Anforderung). Ich dachte, man bekommt eine Avisierung der Rückübertragung. In den Dokumenten ist das leider nicht beschrieben.
Vielen Dank für die Hilfe !
Viele Grüße
Andrea Thun