Hallo Zusammen,
hätte jemand eine Lösung für folgendes Problem:
Die monatlichen Abrechnungen werden per Mail an den Mandanten ins Ausland versendet und vor gedruckt und versendet zurück nach Deutschland.
Da die Post aus dem Ausland die Kennzeichnung für Deutschland (im Anschriftenfeld ) haben muss, frage ich, wie ich das für den Mandanten regeln könnte. Es gibt kein Länderkennzeichen Deutschland. Habe es hinter dem Wohnort getestet, würde mir allerdings damit die Meldungen SV und Lohnsteuerbescheinigung blockieren. Im Anschriftenzusatz erscheint es dann unter dem Namen. Würde so nicht befördert.
Kann mir hierzu jemand helfen?
@ auch DATEV?
Vielen Dank und viele Grüße
Andreas Horst
Hallo Herr Horst,
leider gibt es hierzu keine Lösung. Das Länderkennzeichen für Deutschland ist nicht vorgesehen.
Die Erfassung mit dem Wohnort ist aufgrund der DEÜV-rechtlichen sowie steuerrechtlichen Regelungen leider nicht möglich.
Hier bleibt nur die manuelle Erfassung, z.B. mit Hilfe eines Anschriftendeckblatts.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Frau Schauer, hallo Herr Hecker,
viele Dank für die Antworten und Recherchen.
@ Herr Hecker, hatten wir bereits auch schon überlegt, ist aber seitens des Mandanten nicht gewünscht. Dann können wir leider auch nicht mehr helfen.
Viele Dank nochmal
Grüße
Andreas Horst