Hallo zusammen
ich habe eine Tantieme für einen am 31.12.2016 ausgetretenen Gesellschaftergeschäftsführer abzurechnen.
Da dieser mittlerweile in einem anderen Unternehmen tätig ist und dort mit seiner normalen Steuerklasse abgerechnet wird,
war mein Standpunkt folgender:
Neue Personalnummer
Eintritt : 01.03.2017
Austritt: 31.03.2017
Abrechnung mit Lohnsteuerklasse 6
Wird das in der Community auch so gesehen ?
Danke für Hilfe.
VG Michael Zoll
Hallo Herr Zoll,
ja so können Sie das machen.
Sie könnten aber auch die alte Personalnummer hernehmen und da den neuen Beschäftigungszeitraum anlegen.
Allerdings würden dann keine Rückrechnungen mehr für die alte Beschäftigung möglich sein.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo,
es besteht doch keine Beschäftigung mehr? Daher würde ich keinen neuen Beschäftigungszeitraum erfassen, sondern einen Nachberechnung für Dezember 2016.
Grüße Eva