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FTE

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letzte Antwort am 12.04.2017 15:18:47 von Wolfgang_Stein
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Hallo Forum,

ich benötige eine Auswertung auf Basis der Mitarbeiter Wochenstunden. Aktuell verwenden ich das Daten-Analyse-Tool, allerdings kommt es hier zu einer Vielzahl von Ungenauigkeiten. Z.B. kommt es zu doppelten Stunden, durch Mitarbeiter, die auf 2 oder mehr Kostenstellen arbeiten. Auch tauchen bereits ausgeschiedene Mitarbeiter durch nachträglich Korrekturen immer wieder mit z.B. 40 Std. auf. Ich habe die Sachbearbeiter gefragt, ob die Stunden nicht einfach ebenfalls auf die einzelnen Kostenstellen verteilt werden könnten, aber hier habe ich die Info erhalten, dass dann Auswertungen für z.B. Dritte nur die Stunden des ersten Datensatzes, sprich der ersten Kostenstelle, Berücksichtigung finden.

Ich benötige einen sauberen Ansatz um reine FTE's pro Monat zu erhalten.

Würde mich über Tipps freuen

Beste Grüße H. Bär

kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

arbeiten Sie mit LODAS oder Lohn und Gehalt?

Benötigen Sie überhaupt eine Aufteilung auf Kostenstellen oder nur die reine Wochenarbeitszeit?

Grüße

Eva F.

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Hallo,

bei unserer Gesellschaft entsprechen die Kostenstellen den Betriebsstätten, daher ist aus Reportingsicht ein Kostenstellensplitt nötig. Sprich 40 Wochenstunden = 1 FTE. Arbeitet ein Kollege für 4 Betriebsstätten mit jeweils gleicher Stundenanzahl, 10 Wochenstunden = 0,25 FTE. Auf externen Bescheinigungen müssen natürlich die 40 Wochenstunden auftauchen. Gearbeitet wird mit LODAS.

Beste Grüße D. Bär

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo H. Bär,

die Stunden (wöchentliche Arbeitszeit), welche in den Mandanten- oder Personaldaten hinterlegt sind, werden bei der Verbuchung nicht auf Kostenstellen verteilt.

Die gewünschte Statistik lässt sich nicht mit einem einfachen Abruf lösen, da die Stammdatenfelder (z.B. wöchentliche Arbeitszeit) immer in jeder Zeile ausgegeben werden und somit nicht zu den ausgewiesenen Kostenstellen passen.


Generell werden nur die Stunden, welche über die Bewegungsdaten eingegeben werden, bei der Verbuchung erfasst und verteilt.

Alternativ können wir Ihnen anbieten, zusammen mit Ihnen eine Auswertung zu erstellen. Dies  ist in Form einer kostenpflichtigen, individuellen Dienstleistung möglich. Falls Sie Interesse haben, können Sie über den Online-Kalender einen Termin buchen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.04.2017 15:18:47 von Wolfgang_Stein
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