wenn man in Steuerkonto Online eine registrierte Steuernummer und den Abruf dafür löschen möchte, kann man im Rechtsklickmenü zwischen
- Aus der Datenbank der Kanzlei löschen
und
- Elektronische Berechtigung bei der Finanzverwaltung und aus der Datenbank der Kanzlei löschen
wählen.
Worin genau besteht der Unterschied? Das man sich bei Mandatskündigung für die zweite Variante entscheiden dürfte, scheint mir logisch, aber was hat es mit der ersten auf sich?
Für welchen Zweck sollte ich das aus der Datenbank löschen, aber nicht bei der Finanzverwaltung? ich verstehe es nicht. Wer kennt sich aus?
Worin genau besteht der Unterschied?
Im ersten Fall bleibt die Vollmacht an sich bestehen und kann jederzeit wieder eingerichtet werden.
Die Vollmachten hängen zudem nicht an der Kanzlei sondern an einer Smartcard (Benutzer).
ja schon, aber wenn ich die vollmacht mit elektronischer Berechtigung lösche, steht die deshalb doch noch immer in der VDB, oder? ich muss diese dort doch extra löschen oder nicht?
und wenn ich die vollmacht wieder einrichten möchte, kann ich doch auch nochmal registrieren. warum sollte ich die schwebend ruhen lassen?
ich komm noch nicht ganz mit sorry
oder hat das was mit diesem zusatz-vollmachten-schritt zu tun, dass ich die vollmacht nicht nur in der VDB hinterlegen muss, sondern zusätzlich an diese zentrale stelle faxen muss.
und wenn ich dann die elektronische Berechtigung löschen lasse, dann wir die vollmacht nicht in der VDB, sondern bei der zentralen stelle gelöscht.
dann wiederum frage ich mich aber, was das für einen sinn macht, die Berechtigung bei der zentralen stelle NICHT löschen zu lassen, aber nicht mehr abzurufen und deshalb den eintrag in der Datenbank zu löschen...
irgendwie kennt sich doch langsam keine mehr aus damit. es sollte EIN vorgang werden und jetzt sind es immer noch unzählige schritte die hoffentlich bald durch die VDB 2.0 erledigt sind. kein wundern, dass sich das verfahren nur schleppend bei unserer Branche durchsetzt.
Hallo,
wie bereits vermutet/beschrieben ist es im Regelfall sinnvoll, den Menüpunkt "Elektronische Berechtigung bei der Finanzverwaltung und aus der Datenbank der Kanzlei löschen" zu wählen.
Ein denkbares Szenario für den Menüpunkt "Aus der Datenbank der Kanzlei löschen" wäre, wenn die ursprünglich beim Registrierungsantrag verwendete SmartCard nicht mehr zur Verfügung steht (z.B. gesperrt und nicht mehr reaktivierbar) und deshalb via "manuellem, schriftlichen Löschauftrag" an die Finanzverwaltung die Berechtigungen bei der Finanzverwaltung gelöscht werden und anschließend die Steuerkonto-Datenbank in der Kanzlei angepasst werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Stolz
(DATEV eG)
Hallo Herr Stolzm
ich muss an den etwas älteren Beitrag anknüpfen: Was bedeutet "manueller, schriftlicher Löschauftrag an die Finanzverwaltung"?
Gibt es hierzu Vorlagen oder Formulare die die OFD ausliefert? Vielen Dank und VG