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Berufsunfähigkeit als geförderte Gehaltsumwandlung?

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letzte Antwort am 13.09.2023 14:33:25 von Christopher_Fürther
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karin-baers
Einsteiger
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Hallo,

Ich habe einen Vertrag zur Gehaltsumwandlung für eine Direktversicherung und für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Meine Frage: ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung genauso förderfähig (also steuer- u. SV-frei) wie die Direktversicherung?

MfG

K. Baers

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Frau Baers,

rechtlich dürfen wir Sie hierzu nicht beraten.

Im Dokument  5300567 - Zukunftssicherung finden Sie jedoch einige Informationen im Zusammenhang mit der Betrieblichen Altersvorsorge und der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen, sich mit dem entsprechenden Versicherungsunternehmen abzustimmen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
martinh
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Eine Steuerliche Vergünstigung gibt es in den meisten Fällen nicht. Selbst wenn, wäre der Vorteil nicht wirklich nennenswert.

Doch eine BU ist gerade für Beamte kaum noch als vorteilhaft zu bezeichnen. Si müssen sich um eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung kümmern. In Deutschland wird diese kaum noch zur Verfügung gestellt.

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Hallo, mit welcher Lohnart könnte man eine Berufsunfähigkeit über die Lohnabrechnung laufen lassen?

 

LG Julia

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 7
806 Mal angesehen

Hallo,

 

meines Wissens ist lange Krankheit und Berufsunfähigkeit als sogenanntes "biometrisches Risiko" ebenso zu sehen wie "Alter" oder "Tod". Eine entsprechende BAV nach § 3 Nr. 63 EStG wäre also auch möglich.

 

Ich empfehle ebenfalls die Kontaktaufnahme mit der Versicherung und die Klärung aller offenen Fragen dort an der Quelle sowie die genaue Lektüre der Entgeltumwandlungsvereinbarung.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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einmalnoch
Experte
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Nachricht 6 von 7
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@karin-baers 

 

Ja, es geht. Es sollte aber dringend ein Hinweis an den Mandanten gegeben werden das diese Form erhebliche steuerliche Nachteile mit sich bringt. Eine BU Rente wäre nämlich im Falle eines Falles steuerpflichtig.

 

Es gab da mal einen schönen Aufsatz mit Beispielrechnung, ich weiß aber im Moment nicht wo.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Julia,

 

für die Abrechnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Stammlohnart in LODAS.
Wie möchten Sie denn die Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer- und SV-rechtlich abrechnen?

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.09.2023 14:33:25 von Christopher_Fürther
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