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Vorläufigkeitsvermerk bei sonstigen Vorsorgeaufwendungen

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l_janßen
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
231 Mal angesehen

Liebe Community,

mich würden Ihre Handhabungen/ Einschätzungen interessieren:

Im Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen (HaftpflichtV, KV über Basisversorgung etc.) ergehen die Einkommensteuerbescheide ja standardmäßig vorläufig.

Welche Konsequenzen würden sich ergeben, wenn die betroffene Vorschrift vom BVerfG für nicht verfassungskonform beurteilt wird?

1. Sämtliche sonstige Vorsorgeaufwendungen könnten nacherklärt werden?

2. Nur diejenigen, Vorsorgeaufwendungen, die ursprünglich erklärt wurden, können Berücksichtigung finden?

Ich handhabe es bisher nämlich teilweise so, dass ich die Versicherungen, von denen ich weiß, dass sie sich nicht auswirken, gar nicht erkläre.

Wie sehen Sie das?

Vielen Dank an alle im Voraus.

Laura Janßen

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