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Lohn und Gehalt Zahlungen nach Austritt fiktives Steuerbrutto 0 ?

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letzte Antwort am 17.02.2022 14:15:40 von Matthias_Platz
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bellag
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Hallo liebes Lohn und Gehalt Team,

ich habe mal eine Frage zu Zahlungen an Arbeitnehmer nach dem Austritt.

Ein Mitarbeiter, der z.B. zum 31.01.2017 ausgetreten ist (mit der Januar Abrechnung komplett abgemeldet: SV und LSt-Bescheinigung), erhält die kumulierten Überstunden erst mit der Februar 2017 Abrechnung ausgezahlt.

Im Februar wird er dann auf Nebenarbeitgeber geschlüsselt mit Steuerklasse 6.

Im Februar erhält er dann auch ausschließlich nur die noch ausstehenden Überstunden. --> Diese gebe ich ein mit der Lohnart 3890 (als sonstiger Bezug). (es wird nicht als Nachberechnung ausgewiesen)

Nun erhalte ich folgende Meldung vom Lohn und Gehalt Programm 10.43

LN09018​

Beim Abzug von sonstigen Bezügen wird beim Restverdienst mit einem fiktiven Steuerbrutto von 0 gerechnet, da kein Steuerbrutto für laufende Bezüge im aktuellen Monat vorhanden ist.

Jetzt frage ich mich, ob ich im Programm etwas falsch angegeben habe???

Wenn ich mir die Gehaltsabrechnung anschaue, bin ich zudem verwundert, dass er bei fast 4.400€ lediglich 629€ Lohnsteuer abgezogen bekommt. Und das bei Steuerklasse 6. Da kann doch etwas nicht stimmen ???

Kann mir jemand helfen? Bitte bitte!

Vielen Dank im Voraus!!!

BellaG

EW
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Hallo Zusammen,

 

ich habe jetzt einen ähnlichen Fall. Bei mir handelt es sich um eine Urlaubsabgeltung zum Austritt der Mitarbeiterin nach Elternzeit. Wie geht man in diesem Fall vor, damit die Steuer- und sv doch noch korrekt berechnet wird und die Mitarbeiterin die Abgeltung nicht brutto wie netto erhält? 

 

Viele grüße

EW

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Matthias_Platz
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Hallo,

 


lohnsteuerrechtlich sollte es sich bei der Urlaubsabgeltung um einen sonstigen Bezug handeln, der über die Jahrestabelle versteuert wird. Aufgrund der Unterbrechung wegen Elternzeit, liegen zum Einen keinerlei Steuertage vor, die durch laufende Monatsbezüge im Lohnkonto ausgewiesen werden. Zum Anderen scheidet die Mitarbeiterin mit Ablauf des Abrechnungsmonats aus, sodass kein kumulierter Restverdienst vom Programm ermittelt werden kann. Aufgrund dieser Tatsachen, kann für den Einmalbezug keine Steuerberechnung für den sonstigen Bezug über die Jahrestabelle vorgenommen werden. 


Um eine Versteuerung des Bezugs im Programm Lohn und Gehalt in einem solchen Fall vornehmen lassen zu können, haben Sie die Möglichkeit in den Personaldaten unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Steuerliche Eingaben unter Ermittlung des voraussichtlichen Jahresverdienstes | kumulierter Restverdienst einen Wert vorzugeben, den die Arbeitnehmerin wahrscheinlich im laufenden Kalenderjahr verdient hätte, wäre Sie jetzt nicht ausgeschieden. Dieser wird dann vorrangig für die Steuerberechnung herangezogen. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.02.2022 14:15:40 von Matthias_Platz
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