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Paypal Gebühren - umsatzsteuerliche Behandlung

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letzte Antwort am 12.02.2024 15:47:43 von ehsanhayati
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floris
Einsteiger
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Wie behandelt Ihr die PayPal Gebühren umsatzsteuerlich? Wird hierzu Reverse Charge Verfahren angewendet? Sind diese Gebühren gemäß § 4 Nr.8 UStG umsatzsteuerfrei?

Vielen Dank im Voraus

 

In Betriebliches Rechnungswesen verschoben, Kategorie FIBU hinzugefügt.

0815
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

korrekt, umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 8 UStG. Siehe:

Als Bankdienstleistung fällt auf PayPal-Services in der EU keine Umsatzsteuer an.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full Kapitel 4.6 Steuern

§ 13b hingegen haben Sie z.B. bei Facebook-Werbeanzeigen.

Newling
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Moin,

 

wird bei Paypal Gebühren somit definitiv kein Reverse Charge Verfahren angewendet, da es steuerfreie Bankumsätze sind, auch wenn Paypal seinen Sitz in Luxemburg hat? 

 

Also: Nur als Nebenkosten des Geldverkehrs verbuchen und das ist alles?

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seprof
Fachmann
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ehsanhayati
Beginner
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Nachricht 5 von 5
1294 Mal angesehen

Es ist wichtig zu beachten, dass ich hier keine steuerliche Beratung anbieten kann, da ich kein Steuerexperte bin. Jedoch kann ich empfehlen, die PayPal-Gebühren umsatzsteuerlich zu behandeln, indem Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater oder eine Steuerberaterin wenden. Sie können das Reverse-Charge-Verfahren anwenden, um die Umsatzsteuer auf die PayPal-Gebühren zu behandeln. Gemäß § 4 Nr. 8 UStG können bestimmte Bankdienstleistungen umsatzsteuerfrei sein, aber es ist ratsam, dies mit einem Experten zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie die korrekten steuerlichen Bestimmungen einhalten. Wenn Sie die PayPal-Gebühren für geschäftliche Zwecke berechnen möchten, kann Ihnen ein PayPal-Gebührenrechner wie https://gebuhrenrechner.com/ dabei helfen, die Gebühren korrekt zu ermitteln.

Ehsan Hayati
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letzte Antwort am 12.02.2024 15:47:43 von ehsanhayati
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