Hallo,
für einen Arbeitnehmer ist in den Fehlzeiten Elternzeit erfasst.
Im Fehlerprotkoll wird angegeben, dass die Gehaltsumwandlung wegen der nicht abgerechneten Bezugs-Lohnart nicht abgerechnet werden kann.
Warum erscheint diese Meldung bei einem Arbeitnehmer der unterbrochen ist?
VG
tax
Hallo tax,
bei dem aktuellen Hinweis, handelt es sich um eine Info für Sie, dass die Betriebliche Altersvorsorge aufgrund der fehlenden Lohnart nicht abgerechnet werden kann.
Um den Hinweis nicht mehr zu erhalten, können Sie die Gehaltsumwandlung zum Beginn der Elternzeit beenden und mit Ende der Elternzeit eine neue Zeile mit „gültig ab“ erfassen.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer!
Halle alle Wissenden!
Wie kanm ich die "neue Zeile" einfügen?
Ich bin in - Personaldaten - Entlohnung - bAV - Vertragsdaten:
Es gibt nur eine "Vertragsdauer" und es erscheint auch keine 2te Zeile.
Müsste ich den Vertrag neu anlegen?
mfg Torsten
Hallo Torsten,
geh ein paar Reiter weiter in "Gehaltsumwandlung". Dort kannst Du die Eingaben vornehmen
Liebe Grüße
Anne
Ups und danke