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Wechsel der Berufsgenossenschaft rückwirkend

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letzte Antwort am 24.03.2017 11:53:43 von personal
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personal
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Für eine Firma ist ab 02/2017 eine neue Berufsgenossenschaft zuständig. Ich habe über Datev Lodas comfort die neuen Stammdaten von der BG abgerufen und richtig zurückgemeldet bekommen. Allerdings ist die letzte Abrechnung für März 2017 bereits durchgelaufen. Muss ich bei Abrechnung 04/2017 mit Nachberechnung und Bearbeitungsschlüssel 96 Wert 1 arbeiten, oder werden die Zahlen mit der nächsten Abrechnung automatisch generiert?

Vielen Dank

Christiane Falk

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo Community,

bitte schlüsseln Sie im Bearbeitungsmonat 01/2017 unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften in der „alten" Mitgliedschaft den Meldegrund für Sondertatbestand „Ende der Mitgliedschaft, Wechsel zu einer anderen Berufsgenossenschaft".

Bitte löschen Sie anschließend die "alte" Mitgliedschaft im Bearbeitungsmonat 02/2017.

Eine Nachberechnung ist in Ihrem Fall nicht notwendig, da es sich um den Lohnnachweis des aktuellen Jahres 2017 handelt.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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personal
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Dietl,

vielen Dank für die Info.

Ich habe jedoch noch eine Frage dazu:

Ich habe im Hinweisprotokoll folgende Meldung erhalten:

"Für die Mitgliedsnummer der "alten" BGHM findet keine Datenübermittlung des bisherigen Lohnnachweises statt.Ein unterjähriges Ende mit Sondertatbestand löst im Datenübermittlungsverfahren zum bisherigen Lohnnachweises keine Datenübermittlung aus. Bitte reichen Sie den Lohnnachweis manuell ein. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1032526."

In diesem Dokument steht jedoch, dass bei Sondertatbeständen Teillohnnachweise generiert werden. Werden diese grundsätzlich nicht übermittelt? Oder passiert die DÜ eventuell noch bei der nächsten Abrechnung, vielleicht, weil ich ja dann die neue BG hinterlegt habe? Oder muss ich tatsächlich manuell den Lohnnnachweis für 01/21017 an die alte BG melden?

Vielen Dank und viele Grüße

Christiane Falk

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letzte Antwort am 24.03.2017 11:53:43 von personal
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