Hallo in die Runde!
Ich habe das Problem, dass ein Mandant aufgrund eines Wechsels von Zusammenveranlagung auf Einzelveranlagung eine neue Steuernummer beim gleichen FA zugeteilt bekommen hat.
Muss ich nun eine neue Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank hinterlegen und übertragen oder erfolgt die Zuordnung über die SteuerID?
Steuerkonto Online muss meines Wissens auf jeden Fall neu registriert werden muss oder hat sich da etwas geändert?
in der VDB können sie meines wissens einfach den eintrag um die neue steuernummer weitern.
steuerkonto = neu registrieren