LODAS V 10.42
Hallo zusammen,
ich habe wieder mal zwei Fragen an euch, vielleicht kann mir da jemand helfen
FALL:
Ich muss einen geringfügig beschäftigten Mitarbeiter einpflegen in LODAS.
Der AN hat eine Hauptbeschäftigung (Steuer- und SV-pflichtig), bei uns hat der AN einen GFB-Arbeitsvertrag (bis 450,00 €)
FRAGEN:
1. Sozialversicherung - den Beitragsgruppenschlüssel bei KV setzt man auf 6 und RV auf 5,
was wählt man denn bei "Antrag zur Befreiung von RV-Pflicht"? Oder macht man in diesem Fall da nichts, bin gerade verwirrt.
Habe nicht so viele GFB gehabt.
2. und was ist mit dem Hacken bei Beschäftigung - Tätigkeit - "Erstbeschäftigung bei geringfügiger Beschäftigung"
lässt man den Hacken drin? Denn eigentlich ist es doch seine "erste GFB" trotz der Hauptbeschäftigung die SV- und Steuer-pflichtig ist.
oder sehe ich es falsch
Ich hoffe dass ich meine Frage
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
zu Frage 1: Wenn Sie die 5 in der RV schlüsseln, dann muss Ihnen heute bei einer Neueinstellung ein Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht vorliegen. Sie müssen dann also bei "Antrag auf Befreiung von RV-Pflicht" "ja" auswählen. Sollte Ihnen der Antrag nicht vorliegen, so müssten Sie auch 1 statt 5 beim Beitragsgruppenschlüssel erfassen.
zu 2: Ich würde tippen, in Lohn und Gehalt gibt es das Feld so nicht, das es hier darum geht, ob der Mitarbeiter über alle Beschäftigungsverhältnisse hinweg im ersten Beschäftigungsverhältnis steht. Diese Abfrage ist "nur" für die betriebliche Altersvorsorge relevant, da bei einem geringfügig Beschäftigten in der Regel nicht erkannt werden kann, ob die geringfügige Beschäftigung die Erstbeschäftigung im Sinne des bAV ist. Es ist aber auch nur eine Vermutung.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
als Ergänzung zu Herrn Reich:
Punkt 2: Siehe Geringfügige Beschäftigung (Minijob) und Geringfügige Beschäftigung (Beispiele für LODAS) . Suchfunktion mit Strg+F aufrufen und "Erstbeschäftigungsverhältnis" eingeben.
Viele Grüße