Eine Bearbeitung der erfassten Zeiten noch im Stoppuhrfenster ist derzeit nicht möglich, war aber recht komfortabel in der Phantasy-Stoppuhr. Wir runden gemäß Vergütungsvereinbarung auf. Das geht nur nachträglich durch die Bearbeitung in der Tages- oder anderen Aufwandskontrolle.
Ich bitte um Erweiterung der Funktionalität, sofern ich das nicht übersehen habe. Dann wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Beste Grüße
Alf Zedler
Hallo Herr Zedler,
Sie haben da nichts übersehen, wir haben die Änderungsmöglichkeit direkt in der Stoppuhr von Phantasy nicht in die neue Anwalt classic-Stoppuhr übernommen, da über die Stoppuhr nur die gestoppten Zeiten übernommen werden sollen. Sie müssten die Beträge daher nachträglich aufrunden, z. B. über die Schnellinfo "Aufwand Anwalt".
Es gibt dazu einen PSI 445687 mit 2 Nennungen (mit Ihrer Nennung). Hier haben momentan andere Themen Priorität; eine Erweiterung wird es vorerst nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Moin Herr Zedler,
da es ihnen nicht um das freie Bearbeiten geht, sondern um das Aufrunden der abrechenbaren Zeiten, ist Ihr wirklicher Wunsch ein anderer: Das Programm muss automatisch die Zeiten aufrunden!
Mit dem Runden von Zeiten haben sich schon verschiedene Gerichte befasst, wenn man rechtssicher runden möchte, darf man dies nur täglich und auf maximal 30 Minuten- besser weniger.
Dementsprechend bin ich inzwischen (seit ich Anwender bin) der Meinung, dass die automatische Rundung in die Rechnungsschreibung bei der Übernahme der Zeiten gehört. Solange es nicht 23:59h durch ist, kann immer noch mal etwas für diesen Mandant#
en zu tun sein und entscheidend ist ja, dass die Zeit in der Rechnung landet. So muss sich nicht jeder Gedanken über die Rundung seiner Zeiten machen, sondern nur noch bei der Rechnungsschreibung ein Häckchen "Zeiten aufrunden" gesetzt werden, schon ist alles rund.
Würden Sie dann noch eine Bearbeitung der Stoppuhr-Zeit benötigen?
Viele Grüße von der Küste,
Eike Hagena
Hallo Herr Hagena,
ein Aufrunden der jeweiligen Zeiten für die einzelnen Tätigkeiten am Ende der Erfassung scheint mir sinnvoller, weil so die "Erfolgskontrolle" beim Erfasser liegt.
Dennoch könnte statt dessen die Rundung natürlich auch bei der Fakturierung der Zeiten erfolgen. Besser das, als die Rundung zu vergessen.
Beste Grüße
Alf Zedler
Moin Herr Zedler,
gibt es für Sie sonst einen Grund für ein Bearbeiten der Stoppuhr? Dies zieht leider einiges an Problemen nach sich, so arbeitet die Stoppuhr intern mit einer laufenden Zeit, verarbeitet werden aber Einheiten.
Sonst würde ich silviakubisch bitten, die PSI Nennung umzuhängen
Runden in der Rechnungsschreibung hätte außerdem den Vorteil, dass nicht nur die Stoppuhr-Nutzer davon profitieren würden, sondern auch derjenige, der die Zeiten über die Aufwanderfassung eingibt.
Problematisch wird es allerdings, wenn die Zeiterfassung nicht nur für die Abrechnung, sondern auch als Arbeitszeit-Erfassung dient, da nachträglich die Zeiten geändert werden würden- sofern der ursprüngliche Datensatz geändert wird... Vielleicht doch eine Checkbox neben "abrechenbar", die die Einheiten beim Übernehmen aufrundet auf die hinterlegte Rundungseinheit?!
Alternativ zum Vorschlag von Frau Kubisch (Schnellinfo) würde ich den Eintrag "Tageskontrolle" unter Aufwanderfassung Anwalt als Ort der Bearbeitung empfehlen, da finden Sie immer alle Zeiten, die Sie heute gestoppt und übernommen haben.
Wenn Sie diese Liste nach Akten gruppieren und mit geraden Zahlen arbeiten, können Sie an der Gruppensumme erkennen, ob und inwieweit noch gerundet werden muss/kann.
Je nach individuellem Workflow bietet sich zur Nachbearbeitung auch die Schnellinfo Aufwand Anwalt an! Ich starte die Stoppuhr ohnehin dort, bei meiner Rückkehr in den Arbeitsplatz ist immer noch die Aktenliste mit der Schnellinfo im Vordergrund und die neueste Zeit steht ganz oben...