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LODAS Meldegrund 54 Einmalzahlung

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letzte Antwort am 16.03.2017 12:42:53 von Wolfgang_Stein
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burkhart
Aufsteiger
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Hallo LODAS-Team,

wir haben in LODAS einen besonderen Fall:

AN langzeitkrank mit Klausel im AV, dass AG den Lohn 6 Monate weiterbezahlt.

Mit AOK besprochen, diese prüft monatlich wie viel Krankengeld sie übernimmt und wie viel Lohnfortzahlung unser Mandant zahlen muss.

Die AOK und RV verlangen nun, dass wir in LODAS einen Einmalbezug ohne !!! Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze und mit !!!
sozialversich.pflichtig mit Grund der Abgabe 54 - Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt abrechnen. Ihr Anleitung haben wir gelesen, aber LODAS berechnet keine SV, lt. AOK und RV muss dies aber abgezogen werden.

Frage: wie können wir die Meldung durchführen ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze und mit Sozialversich.pflicht? Welche Einstellung müssen ergänzend zu o.g. Info-Dok gemacht werden?

Falls jemand solch einen Fall schon erfolgreich abgerechnet hat, wäre auch diese Hilfe sehr willkommen. Gruß, Burkhart

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

grundsätzlich kann die Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze in Lodas nicht deaktiviert werden. Sie schildern, dass es sich um einen Langzeitkranken Arbeitnehmer handelt. - Vermutlich erfolgt deshalb keine Verbeitragung, da es im Jahr 2016 keine SV-Tage gibt.

Die DEÜV-Meldung mit Meldegrund 54 wird automatisch erstellt, sobald ein sozialversicherungspflichtiger Einmalbezug während der Unterbrechung abgerechnet wird. Wenn keine Verbeitragung erfolgt, kann auch keine DEÜV-Meldung erstellt werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Dokument 1032508 unter Punkt 11.2.

Stimmen Sie sich hierzu ggf. nochmals mit der Krankenkasse ab.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.03.2017 12:42:53 von Wolfgang_Stein
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