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LODAS: Arbeitnehmeronline einführen.

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letzte Antwort am 15.03.2017 18:20:27 von andreashofmeister
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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 12
866 Mal angesehen

Hallo liebe Newsgroup,

ich darf mich um die Einführung von AO kümmern.

Eine Person wurde unter Personaldaten/ AO erfasst und hat die zwei Briefe erhalten.

Die Freischaltung hat wunderbar geklappt.

Jetzt kommen aber noch immer die Lohnzettel im Paket.

Wie kann das für diese eine Person auch abgeschaltet werden ohne dass alle keine Lohnzettel mehr bekommen, die nicht am

Verfahren teilnehmen?

Vielen Dank im Voraus.

Nico

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 12
365 Mal angesehen

Guten Morgen,

Personaldaten > Auswertungssteuerung

In der Unter Hälfte kann man die Auswertungen anhaken, die für den jeweiligen AN unterdrückt werden sollen.

MfG
T.Kahl
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 12
365 Mal angesehen

Moin,

die Schlüsselung in den Personaldaten ist m.E. nur dafür da, dass bei Auftragsversand an den Arbeitnehmer gesteuert werden kann, welche er nicht bekommt.

Um die Auswertungen, die in Arbeitnehmer Online bereit gestellt werden, nicht zusätzlich gedruckt zu bekommen, muss in den Mandantendaten unter Auswertungssteuerung - Zusatzeinstellungen - Arbeitnehmer Online der Haken "Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben" rausgenommen werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

sklottig
Beginner
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Nachricht 4 von 12
365 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

mir geht es genauso wie Frau Nico. Allerdings ist der von Ihnen genannte Haken "Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben" bei mir nicht gesetzt und es wurde trotzdem alles wie immer ausgedruckt.

Es sind zwar Duplikate in der Auswertungssteuerung hinterlegt - aber es werden sowohl das Original wie auch das Duplikat weiterhin gedruckt.

Ich werde nun mal den Tipp von Herrn Kahl versuchen müssen. Oder hätten Sie noch einen anderen Tipp?

Vielen Dank.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 12
365 Mal angesehen

Hallo Herr Klottig,

ist denn auch sicher, dass die Mitarbeiter sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Abrechnung schon registriert hatten und die Auswertung in Arbeitnehmer Online bereit gestellt bekommen haben? Nur der Versand der Registrierungsbriefe reicht hierfür nicht aus.

Bei uns reicht der eine Haken in den Mandantendaten aus, zumal es auch ziemlich mühselig wäre, dies für alle Arbeitnehmer einzeln erfassen zu müssen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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sklottig
Beginner
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Nachricht 6 von 12
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Hallo Herr Lutz,

danke für die Antwort.

Ich teste momentan das System an mir selbst. Ich bin selbst seit dem 17.02.2017 registriert und habe die Februar Abrechnung nach Abschluss der Gehaltsabrechnung bereits über das Online-Portal erhalten. Das hat also funktioniert.

In unserem Unternehmen nehmen allerdings nicht alle AN daran teil.


Somit werden derzeit nur die Arbeitnehmer für AN-online aktiviert, die zugestimmt haben.

Ich gebe Ihnen Recht, dass es sehr mühselig wäre dies für jeden Arbeitnehmer einzeln zu erfassen was unterdrückt werden soll. Deswegen bin ich ja davon ausgegangen, dass es automatisch unterdrückt wird, wenn ich den Haken nicht gesetzt habe.

Viele Grüße

Stefan Klottig

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andreashofmeister
Allwissender
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An sich selbst testen ist immer gut. Mache  ich auch seit 2013. Damals noch mit neuem Personalausweis, weil das damals der einzige Zugang war (was letztendlich eine Sackgasse war). Mittlerweile wird das gerade auf PIN/TAN geändert.

Weiß hier jemand, ob durch diesen Wechsel auch die Daten (die bisher zur Verfügung standen) nun auch "resettet" werden oder nur eine neue Zugangskennung ohne Auswirkung auf die Daten dazukommt? Bisher konnte ich nämlich auch auf die alle Daten seit 2013 zugreifen (was auch schon zu herrlichen Diskussionen mit der DATEV-Hotline führte).

DATEV lässt sich bei Beantwortung dieser Frage wieder mal Zeit. Und einen Eilauftrag ist diese Frage nun wirklich nicht wert.

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 8 von 12
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Guten Morgen,

@Herr Klottig: Eventuell auf das Feld ohne Häkchen das Änderungskennzeichen setzen und die Stammdaten nochmal senden. Viel Hoffnung mache ich da aber nicht.

@Herr Hofmeister: Ich habe eben erst bei einem Mandanten eingerichtet. Dort wurden die Auswertungen sogar rückwirkend bis Anfang 2016 zur Verfügung gestellt. Einer der AN ist während der Registrierung umgezogen und hat somit neue Briefe erhalten. Am bereitgestellten Auswertungsumfang hat das nix geändert. Ich weiss, dass passt nicht zu Ihrem Fall aber eventuell gibt es einen Hinweis in die Richtung.

MfG
T.Kahl
sklottig
Beginner
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Nachricht 9 von 12
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Hallo zusammen,

mir kommt da gerade ein Gedanke.

Kann es eventuell daran liegen, dass ich bisher nur einzelne Mitarbeiter für AN-online in den Personaldaten jeweils individuell freigeschaltet habe und in den Mandantendaten bei AN-online keinen allgemeingültigen Freischaltungsbeginn habe?

Und das System dadurch nicht auf das Feld "Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben" zurückgreift?

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sklottig
Beginner
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Nachricht 10 von 12
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Eventuell hab ich die Lösung mit der Hotline rausbekommen.

Hier können sich 2 Dinge überschnitten haben:

1. Einführung, dass Abrechnungen mit gleichem Betrag nicht mehr ausgedruckt werden.

2. Einführung von AN-online.

Nun wurde zusätzlich bei einigen Mitarbeitern (auch bei mir) im Hintergrund rückwirkend zu 01/2017  eine Nachberechnung angestoßen, da bei der BG etwas angepasst wurde. Dies hatte zwar keine Auswirkung auf die Abrechnung und die NB 01/2017 wurde somit nicht gedruckt, hat aber wohl dadurch den zusätzlichen Druck der 02/2017 Abrechnung ausgelöst.

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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Rüdinger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 12
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Hallo!

Vielen Dank für Ihre Beiträge!

Ich möchte gerne noch auf den Beitrag vom 14.03.2017 um 17:49 Uhr eingehen.

Zitat:

"Weiß hier jemand, ob durch diesen Wechsel auch die Daten (die bisher zur Verfügung standen) nun auch "resettet" werden oder nur eine neue Zugangskennung ohne Auswirkung auf die Daten dazukommt? Bisher konnte ich nämlich auch auf die alle Daten seit 2013 zugreifen (was auch schon zu herrlichen Diskussionen mit der DATEV-Hotline führte)."


Die Änderung des Zugangsverfahrens hat keine Auswirkung auf die bereitgestellten Auswertungen. Diese stehen weiterhin, wie bisher, zur Verfügung.

Sonnige Grüße aus Nürnberg!

Sandra Rüdinger
Personalwirtschaft
DATEV eG

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 12 von 12
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Vielen Dank Frau Rüdinger,

dann kann ich den SK ja zumachen.

Und schaue mal...

MfG

A. Hofmeister

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letzte Antwort am 15.03.2017 18:20:27 von andreashofmeister
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