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Lohn und Gehalt, Gesonderte Meldung Abgabegrund 57

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letzte Antwort am 09.03.2017 17:02:14 von t_r_
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leona_m
Beginner
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, und zwar möchte die Deutsche Rentenversicherung für einen Arbeitnehmer eine gesonderte Meldung über bereits abgerechnete Zeiträume, Grund 57. AN geht nicht in Rente :-).

Die gesonderte Meldung muss mindestens den Zeitraum bis einschließlich 31.03.2016 umfassen.

Leider habe ich noch nicht herausbekommen, wie ich diese erstellen kann.

Über Hilfe würde ich mich freuen :-).

Liebe Grüße

Leona

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

sind Sie sicher, dass die Meldung den Zeitraum bis zum 31.03.2016 umfassen muss? Dann müsste durch die Jahresmeldung 2016 bereits alles erledigt sein. Sollten Sie bis März 2017 benötigen, so müssten Sie die Meldung mit der Abrechnung März 2017 erstellen. Dafür erfassen Sie unter den Personalstammdaten - Beschäftigung - Tätigkeit - DEÜV-Meldung/Kammerberechnung unter "Angaben zur gesonderten Meldung ..." als Grund "Versorgungsausgleichsverfahren ..." mit dem Monat 03/2017. Sie müssten dann mit der Abrechnung März 2017 die entsprechende Meldung erhalten.

Viele Grüße

T. Reich

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

im Versorgungsausgleichsverfahren sind im Regelfall auch rückwirkende Zeiträume zu melden. Dort steht zwar auf der Anforderung auch "mindestens" - im Regelfall kann die DRV mit diesen Daten aber nichts anfangen.

Beim Versorgungausgleichsverfahren kann dies auch rückwirkend für 03/2016 erfasst werden. In dem Fall wird (zumindest in LODAS, ich nehme an LuG macht dies entsprechend) mit der nächsten Abrechnung die bisherige Jahresmeldung 2016 storniert, eine 57er Meldung bis 03/2016 und eine neue Jahresmeldung 04-12/2016 erstellt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
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Ups, man wird alt wie ne Kuh und lenrt immer noch dazu!

Danke für Ihren Hinweis. Bei mir lassen sich die Arbeitnehmer scheinbar nicht so häufig scheiden...

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letzte Antwort am 09.03.2017 17:02:14 von t_r_
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