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LODAS - AN NICHT im Auslernjahr

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letzte Antwort am 13.03.2017 16:00:22 von Verena_Heinlein
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buchhalterin
Einsteiger
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Hallo,

wir haben letztes Jahr im BHG einen Malergesellen übernommen, der auch in 2016 ausgelernt hat. Da ich bisher keine Berührungspunkte mit  Azubis im Auslernjahr hatte, bin ich davon ausgegangen, dass dieser ein AN im Auslernjahr ist und nicht über die SOKA-Bau abgerechnet. Nun habe ich aber für ihn einen Kontoauszug bekommen, mit den 4 Urlaubstagen, die ihm zustanden, aber nicht abgerechnet wurden. Er hat sie im Dezember aber genommen und ich habe sie OHNE SOKA abgerechnet. Nun versuche ich verzweifelt eine Nachberechnung in den November (Eintrittsmonat) zu machen. Habe alle Daten zum Auslernjahr in 11/2016 rausgenommen. Arbeitnehmernummer eingegeben, S-KUG/Urlaubsentgelt, Wintergeld geschlüsselt und unter Nachberechnung Kalendarium den Urlaub nach Weihnachten eingegeben.

Auf der Lohnabrechnung taucht der Urlaubsanspruch mit aufgel. Urlaubsgeld, Urlaubs-Brutto, Beschäftigungstage etc. auf. wird aber nicht abgerechnet.

Auf dem Fehlerprotokoll steht für 11/16 folgender Text:

Personaldaten/Baulohn/Auszubildende/Angestellte:

Monatliches Meldeverfahren: Der AN ist kein Auszubildender im Auslernjahr. Die DÜ ist nicht möglich.

Was mach ich denn nun?

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bitte prüfen Sie, ob für den Arbeitnehmer unter Bearbeitungsmonat 11/2016 in den Personaldaten | Baulohn | Auszubildender/Angestellter im Feld „Ausbildungsjahr für Erstattungszahlungen“ das 4. Lehrjahr/Auslernjahr geschlüsselt ist. Ab 01/2017 ist die Schlüsselung wieder auf „keine Angabe“ zu setzen.

Die Erfassung der Urlaubstage bei einem Arbeitnehmer im Auslernjahr finden Sie im  Dokument 5303033 unter Punkt 6.5.

Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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buchhalterin
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Hallo Frau Heinlein,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich benötige ja genau das Gegenteil. Auch wenn der Arbeitnehmer in 2016 ausgelernt hat, ist er NICHT über Auslernjahr abzurechnen, da er bei der SOKA-Bau als ganz normaler gewerblicher AN behandelt wird. (Die Ausbildung fand nicht im Bauhauptgewerbe statt). Der AN soll in 2016 ab 11/16 mit Urlaub usw. über die SOKA abgerechnet werden. Die Schlüsselungen zum Auslernjahr hatte ich bei Einstellung alle gemacht, da mir diese Betrachtungsweise nicht bekannt war. Nun muss ich sie rückgängig machen. Das habe ich getan, aber ich bekomme leider nicht den Urlaub abgerechnet, auch wenn er mir den unter der Baulohn-Statistik richtig ausweist.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Damit der Sachverhalt genauer geprüft werden kann, benötigen wir Ihre Ordnungsbegriffe. Bitte wenden Sie sich direkt an uns.

Freundliche Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.03.2017 16:00:22 von Verena_Heinlein
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