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Anlage Aus - Steuerpflicht, Steuerfrei, Progressionsvorbehalt, Spalten Erklärungen

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Hallo Mituser und Datev,

bezüglich eines Steuerfalles mit Anlage Aus stellen sich Fragen. Der Steuerpflichtige hat in 2015 seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt von den Niederlanden nach Deutschland verlegt und ist jetzt unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Er hat Nichtselbstständige Einkünfte in Deutschland und Unselbstständige Einkünfte in den Niederlanden in geschäftsführender und beratender Funktion. Die Einkünfte in Deutschland belaufen sich auf ca. 30000€ in den Niederlanden sind diese um ein sechsfaches höher. Es wurden von der Firma in Deutschland die deutsche Lohnsteuer abgezogen. Und von der Firma in den Niederlanden, die ihren Sitz in den Niederlanden hat die dortige Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen. Die Arbeitstage und Aufenthaltstage die er in den Niederlanden verbracht hat waren ca. 110 Tage. Auch in Deutschland hat er für die Niederlande beratende Tätigkeit über Telefon erbracht wie auch umgekehrt. Wie kann man, wenn man im Jahr von 282 Tagen (6Tage Woche) ausgeht die darauf entfallenden Arbeitstage, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat ermitteln? Im Niederländischen Gehalt ist monatlich eine Tantieme enthalten sowie für die Gestellung eines PKWs ein auf die ausländische Steuer abgezahlt werden. Ist dies in der Zeile 43 direkt dem ausländischen Staat zuzuordnen? Der Steuerpflichtige leistet sowohl in Deutschland Arbeitszeit für die ausländische Tätigkeit, wie auch in den Niederlanden über Telefonanrufe für deutsche Firma. Eine Abgrenzung der jeweils zuzuordnenden Arbeitstage ist schwierig.  Kann man die Arbeitstage eventuell nach dem Verhältnis des Gehaltes von Deutschland und der Niederlande ermitteln, da dies eher den geleisteten und abgeführten Lohnsteuern der jeweilligen Arbeitgeber entspricht. Oder ist der Steuerpflichtige jetzt komplett mit der deutschen Steuer für alles zu besteuern und wie kann dann die ausländische vom Gehalt abgezogene Steuern wieder angerechnet werden? Gibt es eine Spalte in der die ausländische Lohnsteuer eingetragen werden kann oder muss dieser Steuerpflichtige in den Niederlanden eine separate Steuererklärung abgeben um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen? Was ist in Deutschland steuerfrei und was steuerpflichtig und wie ist es in den Formularen zu erfassen(Progressionsvorbehalt?). Ganz viele Fragen und ich hoffe auf ganz viele aufschlussreiche Antworten. Einstweilen herzlichen Dank.

LG,

Harry H.

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