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Steuerkontoabfrage / Untervollmachten funktionieren partiell nicht

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letzte Antwort am 09.03.2017 04:00:54 von theo
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mapex
Fachmann
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hallo,

ich habe ein Verständnisproblem und komme nicht auf die Lösung.

wir haben sowohl VaSt als auch Steuerkonto Online in der Anwendung. Für die VaSt waren bisher immer alle MA freigeschaltet. Das Verfahren wurde ja auch später eingeführt glaube ich. Klappt auch soweit reibungslos bei jedem mit seiner SmartCard.

Bei der Steuerkonto-Abfrage ist es ein wenig anders. Bis zum November letzten Jahres waren bislang nur 4 Kanzleimitarbeiter berechtigt, die Kontobewegungen abzurufen. Das hatte den Grund, dass man den Mandanten nicht verunsichern wollte. Wenn man sich nämlich registriert, bekommt der Mandant doch ein Anschreiben. Und darauf sind anscheinend alle MA aufgeführt, die Zugriff auf die Daten erhalten sollen. Man wollte also nicht gleich eine riesige Liste haben, damit der Mandant nicht denkt dass Hinz und Kunz bei ihm rummachen können.

Später kam aber der Sinneswandel, weil es natürlich die berechtigten MA genervt hat, dass Sie immer für andere abrufen sollten und es auch Zeit kostet. Kurzum wurden dann also ALLE MA mit Untervollmachten ausgestattet, damit jeder auch noch die Steuerkontoabfrage machen konnte.

Jetzt zum Problem: seit einiger Zeit taucht immer mal wieder das Problem auf, dass einzelne Mandanten sich nicht von den Unterbevollmächtigten abrufen lassen mit dem Hinweis, dass entweder keine Berechtigung vorliegt oder noch in Bearbeitung wäre. Beim Hauptbevollmächtigten geht es aber.

Nun wissen wir nicht (weil wir es nirgends finden oder nachlesen können) woran das liegen soll und kann:

1. kann man vielleicht erst ab einem VAZ abrufen, ab dem man bevollmöchtigt wurde? - kann eigentlich nicht sein

2. muss man vielleicht nochmal die Vollmacht an die Stelle für die Steuerkonten schicken? - kann aber auch nicht sein, denn immerhin geht der Abruf ja bei mindestens einem

3. die VDB wurde bereits überprüft ob bei den diversen Fehlschlägen vielleicht der Eintrag fehlt, dass Untervollmachten vergeben werden dürfen. Ist korrekt eingetragen.

Wir wissen einfach nicht was los ist. Möchten das aber gerne in den Griff bekommen. Es kostet nicht nur Zeit sondern ist auch nicht produktiv. Und wenn da was falsch läuft würden wir es gerne berichtigen wollen.

Hat jemand auch solche Erfahrungen gemacht oder einen Tipp, woran das vielleicht liegen kann?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
mapex
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ich wollte mein Anliegen noch einmal in den Fokus rücken

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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DATEV-Mitarbeiter
Stolz_Alexander
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo mapex,

unter der Prämisse, dass Sie in Steuerkonto online mit einer Berufsträgerkarte elektronische Registrierungsanträge gestellt und dabei Untervollmachten auf die SmartCards von Mitarbeitern vergeben haben und mit der Berufsträgerkarte diese Steuerkonten auch abfragen können, lauten die Antworten auf Ihre drei Fragen/Punkte:

1.

Die Abfragebrechtigung gilt für "alle" VZ.

2.

Die bei der Finanzverwaltung vorliegende "Papier-Vollmacht" für die zur Abfrage berechtigte Berufsträgerkarte genügt grundsätzlich (eine Ausnahme wäre beispielsweise, wenn auf dieser "Papier-Vollmacht" der Passus "...zur Vergabe von Untervollmachten berechtigt..." gestrichen worden ist).

3.

Die Untervollmachten in der VDB entfalten bisher noch keine Wirkung auf die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage.

Die Hinweise "...dass entweder keine Berechtigung vorliegt oder noch in Bearbeitung wäre..." erhalten Sie von der Finanzverwaltung - bitte klären Sie daher mit dem zuständigen Finanzamt, was die Ursache für die Fehlermeldung ist (z.B. für welche SmartCard(s) ein elektronischer Registrierungsantrag "in Bearbeitung ist" und für welche eine Abfragebrechtigung besteht und ob bereits eine "Vollmacht" vorliegt, die den Anforderungen genügt).

Im Dokument << Fragen und Antworten zu Steuerkonto online pro >> (Dok.Nr.: 1013591) finden Sie u.a. die folgenden Abschnitte zur konkreten Vorgehensweise:

5.

Wie vergebe ich Untervollmachten auf die SmartCards von bestehenden Mitarbeitern und wie bei neuen Mitarbeitern (zum Beispiel aufgrund Mitarbeiterwechsel)?

9.

Wo finde ich eine Übersicht der Bundesländer und wie lautet die empfohlene landesspezifische Vorgehensweise für den Registrierungsprozess?

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Stolz

(DATEVeG)

mapex
Fachmann
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hallo herr stolz,

vielen dank für die antwort, damit bin ich zumindest mal ein stück weiter. dann entspricht es nämlich genau meiner annahmen und ich habe alles was ich bisher über die VDB weiß, richtig interpretiert.

dann muss ich intern im System oder bei der vergabe der untervollmachten auf die suche gehen, warum es hier zu Abweichungen kommt.

oder vielleicht erledigt sich das bald eh von selbst, wenn dann endlich die Verknüpfung mit der steuerkontenabfrage funktioniert. Ämter halt...

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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zabel
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Soweit ich das weis werden die Eingaben beim FA manuell vorgenommen. Was auch der Grund ist wieso das FA die separaten Vollmachten nicht mag und es wohl jetzt die Änderung im Ablauf gibt. Dort könnte jedenfalls auch eine Fehlerquelle liegen.

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theo
Meister
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Das hatte den Grund, dass man den Mandanten nicht verunsichern wollte. Wenn man sich nämlich registriert, bekommt der Mandant doch ein Anschreiben.

Zumindest in NRW kann man das Anschreiben verhindern, indem dem FA bei Registrierung bereits eine Empfangsvollmacht vorliegt. M.W. haben auch andere Länder eine gleiche Vorgehensweise.

in dubio pro theo
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letzte Antwort am 09.03.2017 04:00:54 von theo
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