Hallo Datev,
in den Hinweisen finde ich:
Warum wird mir das angezeigt, obwohl das Anschaffungsdatum (vor 14 Jahren) eingegeben wurde
Schöne Grüße
Willi Müller
Ergänzung:
Genauso komisch ist dieser Hinweis:
¨ Hinweis / 2. Vermietetes Objekt:
Es ist das Datum "Veräußert/Übertragen am" erfasst. Diese Angabe wird für den Formulardruck herangezogen.
Prüfen Sie ggf., ob das entsprechende Veräußerungsdatum/Datum der Nutzungsänderung im Ordnungsbereich "Angaben zur Absetzung für Abnutzung, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie Angaben zum AfA-Verlauf" mit dem Datum "Veräußert/Übertragen am" übereinstimmt.
Es stimmt nämlich überein - aber warum prüft das Programm das nicht selbst???
und noch ein Fehler..
Beim Anklicken des Links "Erhaltungsaufwendungen"
kommt:
Offensichtlich möchte das Programm in die Spalte "Gesamtbetrag" der Zeile 39 springen (die ist aber nicht auswählbar); richtig wäre wohl die Vorspalte "direkt zugeordnet" 😞
Hallo Herr Müller,
zum 1. Hinweis:
dass die DATEV sich hier nicht die Finger verbrennen möchte und daher nur einen Hinweis auf ein mögliches privates Veräußerungsgeschäft als Unterstützung geben möchte (durch die aktuelle Angabe "wurde veräußert") kann ich verstehen. Es ist ja auch denkbar, dass die Angaben zum Anschaffungszeitpunkt / Veräußerungszeitpunkt versehentlich oder in Unkenntnis der Rechtslage (Stichwort obligatorisches Geschäft) erfasst wurden. Ein Hinweis, der nun durch den fachkundigen Berater eben rechtlich geprüft werden muss. Ich sehe da kein Problem an diesem Hinweis.
Nr. 2 und 3 erscheinen allerdings nicht wirklich logisch.
Gruß
Kai-Holger Dostal
Hallo Herr Müller,
schade, dass Ihnen der Hinweis nicht gefällt, aber schauen Sie sich doch mal die neue Arbeitshilfe in der Anlage V an. Wir Kollegen aus dem VR II gemeinsam mit der DATEV haben uns hier viel Mühe gegeben den Kollegen eine Unterstützung zu geben.
Ich hoffe, dass Ihnen das gefällt :-). Dann gibt es jetzt auch einen Hinweis zur Verteilung der großen Instandhaltungen damit man diese gut im Blick hat und ein Hinweis auf die 15% Regel bei Instandhaltungskosten.
Insgesamt würde ich es überhaupt mal gut finden, wenn die Kollegen sich auch mal äußern würden, wenn eine Neuerung Gefallen findet.
Liebe Grüße aus Berlin Sabine Storberg