Liebe Community,
wir arbeiten seit kurzem mit der Vollmachtsdatenbank. Im Nutzungsvertrag zur Anwendung der Vollmachtsdatenbank steht "Die Vergütung wird auch dann in voller Höhe erhoben, wenn die Vollmachten unterjährig angelegt und/oder gelöscht wurden und/oder der Nutzungsvertrag unterjährig endet." Gibt es eine bestimmte Frist zum Löschen der Vollmachten zum Jahresende (Bsp. 2 Wochen vor Jahresende)?
Über Antworten freue ich mich.
Freundliche Grüße
Nicole
soweit es mich betrifft, nahm ich bisher an, dass zu jedem monatsende der bestand abgerechnet wird, der anzahlmäßig eingetragen ist. einmal eingetragen - kostet. wieder gelöscht und am stichtag monatsende nicht vorhanden - für diesen monat nicht berechnet.
sehe ich das falsch? hat sich schon wieder was geändert?
Hallo Frau Karow,
es gibt keine Frist. Wenn Sie die Vollmacht am 31.12. löschen wird sie im nächsten Jahr nicht berechnet.
@Richard Ammon: Sie zahlen für jede in dem entsprechenden Jahr bestehende Vollmacht, auch wenn Sie diese wieder löschen, egal wann Sie diese gelöscht haben. Es ist immer eine jährliche Gebühr.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber