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VaSt-Daten Religionszugehörigkeit

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letzte Antwort am 05.07.2022 13:38:04 von Stephan_Hirsch
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steuerbär
Fortgeschrittener
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Im Großen und Ganzen funktioniert der Abruf der VaSt-Daten hervorragend. Ein Lob hierfür an die Datev.

Inzwischen sind die zurückgemeldeten Daten sehr umfangreich (Lohnsteuerbescheinigung, Vorsorgeaufwendungen, Riester, ...).

Vor kurzem haben wir festgestellt, dass sogar die Kirchenzugehörigkeit gemeldet wird. Aber unter der Rubrik "Religionszugehörigkeit" wird aber offenbar nur der Stand zum 31.12. gemeldet. Wenn ein unterjähriger Kirchenaustritt stattfindet, steht dort nur "-- [keiner steuererhebenden Religionsgesellschaft angehörend]", ohne das Datum für den Wechsel anzugeben.

Der Arbeitgeber hingegen bekommt die genauen Informationen im Rahmen des ElStAM-Abrufs incl. des Wirksamwerden des Kirchentritts. Die Daten liegen schließlich der Finanzverwaltung vor.

Angesichts der großen Zahl von Kirchenaustritten wäre es eine echte Erleichterung und Beseitigung einer Fehlerquelle, wenn der Stammdatenabgleich mit der Finanzverwaltung automatisiert laufen und die Daten automatisch und vollständig in das Einkommensteuerprogramm übernommen würden (also Religionszugehörigkeit und Zeiträume).

Liebe Datev, bitte arbeiten Sie daran. Ein Programm vom Marktführer sollte so etwas hergeben. Und wenn es an der Finanzverwaltung liegt, haben Sie genügend Gewicht, um bei Gesprächen darüber die Interessen Ihrer Kunden und Genossen entsprechend zu vertreten. Schließlich erwartet die Finanzverwaltung von uns auch immer mehr Informationen und Vorarbeiten.

theo
Meister
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Die fehlerhaften / unvollständig übernommen Daten habe ich seit beginn des Belegabrufs bereits mehrfach gemeldet (s. meine Beiträge hier) - bisher ohne Äußerung / Rückmeldung der Datev.

PS Im Datev-Programm Steuerkonto-Online finden sich vollständige Daten. Ein Abgleich findet NICHT statt.

in dubio pro theo
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

wann ist damit zu rechnen, dass hierzu eine Programmanpassung erfolgt? Der letzte Beitrag ist drei Jahre alt...

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andreashofmeister
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Hallo Datev,

wann ist damit zu rechnen, dass hierzu eine Programmanpassung erfolgt? Der letzte Beitrag ist drei Jahre alt...


zudem hat sich Theo seitdem auch nicht mehr hier blicken lassen.....

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bergerflorian
Aufsteiger
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Vielleicht fuhr er nach Lodz?

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andreashofmeister
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@bergerflorian  schrieb:

Vielleicht fuhr er nach Lodz?


nun ja, er wird irgendwo im Pott rumschwirren...

 

Berühmt waren seine Ausführungen zu VAST. Hatte was. Lange her...

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Gelöschter Nutzer
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@theo ist schon längst wieder da .... das Datev Einkommensteuerprogramm 2021 ist aber immer noch nicht in der Lage festzustellen, dass in den VaSt Daten "keine Kirchensteuer" übermittelt wird und in der ESt Erklärung munter weiterhin Kirchensteuer berechnet wird, weil da noch die Kirchensteuerzugehörigkeit aus dem Vorjahr nicht abgeglichen wird.

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo HeikeWolf,

 

wenn über die VaSt-Daten keine Religionszugehörigkeit übermittelt wird, im Datenbestand der ESt-Erklärung aber noch eine kirchensteuerhebende Religionsgemeinschaft hinterlegt ist, wird im Rahmen der VaSt-Abfrage folgender Hinweis ausgegeben:

 

„Für die Identifikationsnummer xxxx (Name, Vorname) weichen die übermittelte und die erfasste Religion hinsichtlich der Kirchensteuerpflicht voneinander ab. Prüfen Sie die Angaben. Im Programm Steuerkonto online können Sie die Daten einsehen, wenn Sie im VaSt-Dialog oder im Protokoll ‚E-Steuerdatenabfrage (VaSt)‘ dem Link ‚VaSt-Abfrage vom xx.xx.xxxx)‘ folgen.“

 

Eine Übernahme der von der Finanzverwaltung gelieferten Religionszugehörigkeit in die ESt-Erklärung findet derzeit nicht statt, da die Finanzverwaltung nur die Religionsgemeinschaft, nicht aber den zugehörigen Gültigkeitszeitraum übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 05.07.2022 13:38:04 von Stephan_Hirsch
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