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Betriebliche Steuererklärungen - Elektronische DÜ unterdrücken / Ausgabeformulare erzeugen

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letzte Antwort am 05.03.2017 19:42:07 von theo
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theo
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Wie kann ich die DÜ aushebeln u. ganz klassisch Ausgabeformulare drucken? (Mand. darf u. will Papier abgeben)
146562_pastedImage_0.png


Alternativ: Wie bekomme ich in für GewSt 2016 jetzt schon einen Vorab-Druck der komprimierten Erklärung?

in dubio pro theo
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0815
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Funktioniert in der GewSt 2016 nicht das herkömmliche Bestand > Ausgeben > Formulare? Oder notfalls das Ansehen der Formulare über den Baum links & dann drucken?

BTW, sind Sie sicher, dass er nicht elektronisch übermitteln muss?

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theo
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Funktioniert in der GewSt 2016 nicht das herkömmliche Bestand > Ausgeben > Formulare? Oder notfalls das Ansehen der Formulare über den Baum links & dann drucken?

Nein. Man erhält weder kompr. Erkl. / Ausgabeformulare noch kann man das Häkchen entfernen. S.o.

Rumfuhrwerken in den Einst. bringt exakt gar nix.
146654_pastedImage_1.png

BTW, sind Sie sicher, dass er nicht elektronisch übermitteln muss?

Ja.

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cro
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Hallo Herr Behrens,

ergänzend zu 0815:

146744_pastedImage_1.png

Warum funktioniert das denn nicht? Ist doch in allen StProgr. gleich.

Gruß

C. Rohwäder

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theo
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Ist doch in allen StProgr. gleich.

Offensichtlich nicht.

Warum funktioniert das denn nicht?


Weil die Programmverantwortlichen in Nürnberg der Meinung sind, dass GewSt-Erkl. nur per Elster abgegeben werden können u. dass wenn es noch keine Elster-Spezifikationen gibt, man auch nix machen muss (ausser weiter Gebühren vom Genossen kassieren).

in dubio pro theo
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cro
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Das ist tatsächlich ne blöde Macke.

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0815
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Tatsächlich:

Unbenannt.JPG

Das einzige, was mir jetzt noch einfällt: Sie können unter Extras > Auswertungspakete... > ein eigenes Paket anlegen. Dort können Sie auch die Ausgabeformulare einfügen. Allerdings erscheint dieses Paket trotzdem nicht in der Auswahl zum Ausgeben. Sie können dieses Paket nur als Standard für PC/DMS definieren:

Unbenannt2.JPG

und dann hoffen, das bei Erklärung abschließen dieses Paket ausgegeben wird. Wobei ich befürchte, dass auch das nicht funktionieren wird ...

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Weil die Programmverantwortlichen in Nürnberg der Meinung sind, dass GewSt-Erkl. nur per Elster abgegeben werden können u. dass wenn es noch keine Elster-Spezifikationen gibt, man auch nix machen muss (ausser weiter Gebühren vom Genossen kassieren).

Das ist doch Quatsch.

Die DATEV bietet den Druck an, sobald die amtlichen Formulare veröffentlich sind. Und dies ist schon seit Jahren so, dass dies erst im April/Mai erfolgt, da erst dann die Finanzverwaltung auch die endgültigen Daten rausgegeben hat

Auch in ELSTER online steht das Gewerbesteuer-Formular für 2016 noch nicht zur Verfügung.

DATEV könnte natürlich jetzt einen "Vorab-Druck" anbieten. Aber wenn dies dann nicht die endgültigen Formulare sind und aus diesem Grunde womöglich ein neuer Druck erstellt werden muss, wäre das Geschrei hinterher auch wieder groß.

Viele Grüße

Uwe Lutz

theo
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[...]

Das ist doch Quatsch.

Die DATEV bietet den Druck an, sobald die amtlichen Formulare veröffentlich sind. Und dies ist schon seit Jahren so, dass dies erst im April/Mai erfolgt, da erst dann die Finanzverwaltung auch die endgültigen Daten rausgegeben hat. [...]

DATEV könnte natürlich jetzt einen "Vorab-Druck" anbieten. Aber wenn dies dann nicht die endgültigen Formulare sind und aus diesem Grunde womöglich ein neuer Druck erstellt werden muss, wäre das Geschrei hinterher auch wieder groß.

Hallo Herr Lutz,

ich weiss nicht welches "Geschrei" Sie meinen, ich habe oben m.E. deutlich formuliert warum ich das Modul nicht benötige u. auch ungern für meine Zwecke darauf warten möchte, weil dies wieder zusätzlichen (unnötigen) Aufwand erfordert.

Falls Sie damit meinen, dass das FA sich wider erwarten an Vorab-Ausdrucken auf Nicht-Amtlichen Formularen stören könnte: Keine Sorge. Ich halte die Sachbearbeiter für durchaus fähig sich an Vereinbarungen zu halten u. notfalls, falls das OCR-Modul streikt (u. Zeile 26 auf einmal 27 ist), die ein oder andere Zahl manuell zu erfassen. Deren Software kann das.

in dubio pro theo
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theo
Meister
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Und dies ist schon seit Jahren so

"Früher war das auch so" ist natürlich immer ein top (Totschlag-)Argument, wurde m.E. aber schon ausführlich in o.g. Video abgehandelt.

in dubio pro theo
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9
letzte Antwort am 05.03.2017 19:42:07 von theo
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