Hallo zusammen,
ich habe einen Gerinfügigen abgerechnet bei dem es hieß der RV-Befreiungsantrag wird nachgereicht. Im Folgemonat erhielt ich die Nachricht ich solle denselben auf Ende Vormonat abmelden und es kommt kein Befreiungsantrag - die RV-Beiträge des MA sollen doch noch abgerechnet werden.
Nun habe ich eine Forderung - die man ausbuchen soll, da der MA ausgetreten ist. Kann ich hierfür einen Nettobezug Ausbuchung Forderung
anlegen für diesen Betrag? oder hat jemand eine Idee?
Viele Grüße
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Hallo Herr Hecker,
ja - das weiß ich ... DANKE - aber wie kann ich in den Abrechnungen nun diesen Forderungsbetrag ausbuchen, dass keine Forderung in der Abrechnung steht?
bzw..... dass Auszahlung oder Forderung 0.00 ist?
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Hallo Herr Hecker,
vielen Dank - so habe ich mir das in etwa vorgestellt.
Schönen Tag noch!
Viele Grüße