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Wirtschaftsjahr schützen

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letzte Antwort am 14.04.2017 14:34:57 von 0815
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martinkramer
Fortgeschrittener
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Liebe Datev,

welchen Sinn macht es eigentlich, dass bei einem geschützten Wirtschaftsjahr keine Buchungsstatistik angezeigt werden kann?

Viele Grüße

Martin Kramer

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Kramer,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Wir haben festgestellt, dass das Sperren der Buchungsstatistik ein Versehen ist.

Voraussichtlich wird die Korrektur mit der Rechnungswesen Programmversion 6.0 erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Roßmeisl

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

0815
Fachmann
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Roßmeisl,

bitte prüfen Sie bei dieser Gelegenheit gleich noch meinen folgenden Anwenderwunsch: Bitte gestalten Sie die Funktion so um, das eine Jahresübernahme (neues Buchführungsjahr anlegen) auch bei geschütztem Wirtschaftsjahr möglich ist.

Gründe:

  1. bei Jahresbuchhaltungen: Das Vorjahr ist ja bei der Jahresübernahme bereits abgeschlossen und damit geschützt.
  2. bei Monats-/Quartalsbuchhaltungen: Der Jahresabschlussbearbeiter stellt den JA fertig. Im Zuge dessen schützt er auch das Wirtschaftsjahr. Der Buchhalter erhält die Information, dass die endgültigen EB-Werte vorgetragen werden können. Derzeit muss er dazu das Vorjahr wieder freigeben, die Jahresübernahme durchführen und hernach das Vorjahr wieder schützen.

Oder gibt es einen Grund, warum dies nicht umsetzbar/sinnvoll ist?

Oder übersehe ich eine dementsprechende Einstellungsoption o.ä.?

Haben Sie vielen Dank, ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

bei einem geschützten Wirtschaftsjahr hat man nur einen lesenden Zugriff auf den Mandantenbestand.

Selbst beim Anstoßen einer Jahresübernahme werden Änderungen in die Datenbank geschrieben. Aus GoBD-Sicht ist die Dokumentation auch erforderlich.

In den meisten Fällen wird ein Wirtschaftsjahr nach der Erstellung des Jahresabschlusses geschützt. Zu diesem Zeitpunkt ist das höhere Wirtschaftsjahr bereits vorhanden.

Sie können die Jahresübernahme durchführen und dann das niedrigere Wirtschaftsjahr schützen.

Die FIBU-Saldenübergabe ist auch aus dem geschützten Wirtschaftsjahr möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Roßmeisl

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

0815
Fachmann
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Hallo Frau Frau Roßmeisl.

Selbst beim Anstoßen einer Jahresübernahme werden Änderungen in die Datenbank geschrieben. Aus GoBD-Sicht ist die Dokumentation auch erforderlich.

Ah, okay. Ich danke Ihnen für die Auskunft!

Frdl. Grüße.

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letzte Antwort am 14.04.2017 14:34:57 von 0815
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