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LODAS -Keine DÜ (422) für 2016 - Nachberechnung mit der Februar 2017 - Abrechnung?

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letzte Antwort am 24.03.2017 09:11:51 von Monique_Müller
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buchhalterin
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Liebe Community,

ich habe für eine Firma (BG Bau) keine Datenübermittlung für 2016 im Januar 2017 erhalten. Die Daten hatte ich wie bei allen anderen drei Firmen genauso eingegeben. Dort hat die Datenübermittlung geklappt (wenn auch teilweise mit falschem Entgelt oder Stunden -> das kümmert mich jetzt aber erstmal nicht mehr; das ist mir alles zu aufwendig) Ich habe jetzt bei der nicht übermittelten Firma die BG-Daten in den Mandatenstammdaten mit in Januar 2016 mit "Änderungskennzeichen" gesetzt. in der Probeabrechnung bekomme ich keinen Hinweis, ob die Übermittlung klappen wird oder eben nicht. Das hatte ich im Januar allerdings auch und habe erst mit der endgültigen Abrechnung die Fehlerhinweise erhalten. Wie gehe ich jetzt weiter vor?

buchhalterin
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Kann mir bitte irgendjemand helfen? Ich muss heute die 1. Abrechnungsgruppe abrufen.... Dankeschön!

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buchhalterin
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So. Nützt nix, ich mache jetzt den Abruf.

Ich hoffe darauf, dass DATEV eine automatische Lösung findet, die die Fehler behebt, bzw. besser beschreibt im Fehlerprotokoll (am besten bereits in der Probeabrechnung) was da falsch läuft.

So einen Jahreswechsel habe ich noch nie erlebt.

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
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Hallo,

wenn der Digitale Lohnnachweis nicht erstellt wurde, da beispielsweise die Stammdaten nicht vollständig sind, ist eine „automatische Fehlerbehebung" nicht möglich. Sie erhalten jedoch auf dem Fehlerprotokoll Hinweise, wenn die Auswertung 422 nicht erstellt werden kann.

Haben Sie die gewünschten Auswertungen mit Ihrer Abrechnung erhalten?

Freundliche Grüße

Monique Schauer

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Beste Grüße Monique Müller
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buchhalterin
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Ich habe im Januar 2017 keine Auswertung 422 für 2016 erhalten. Die Stammdaten waren vollständig und genauso eingegeben, wie bei den anderen 3 Firmen, die auch die BG Bau nutzen. Bei denen hat es geklappt. Einen Hinweis, ob die Datenübermittlung geklappt hat (oder klappen wird) habe ich erst bei der endgültigen Abrechnung erhalten, nicht bei der Probeabrechnung. So wußte ich vorher leider nicht, dass dort anscheinend ein Problem herrscht.

Nun habe ich die 1. Abrechnung für Februar 2017 abgerufen. Wie bekomme ich jetzt noch die DÜ für 2016 hin? Und woher weiß ich, ob die DÜ für 2017 klappen wird? Da habe ich immer den üblichen Hinweis: für die Mitgliedsnummer ...-01 findet keine Datenübermittlung des Lohnnachweises statt. Es liegen von der DGUV noch keine zurückgemeldeten Stammdaten vor. usw.

Ich habe den Abruf aber gemacht. Und in den Stammdaten ist bei allen 4 Firmen alles hinterlegt.

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Monique_Müller
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Hallo,

der digitale Lohnnachweis wird erst mit der Abrechnung der 2. Gruppe aufbereitet. Stoßen Sie eine Nachberechnung für einen Arbeitnehmer aus der 2. Gruppe mit Wert 1, BS 96 auf den Dezember 2016 an.


Sollte der Digitale Lohnnachweis wiedererwartend nicht erstellt werden, sollten Sie zumindest einen Hinweis auf dem Fehlerprotokoll finden.

Die von Ihnen angesprochene Fehlermeldung deutet darauf hin, dass Sie die alte Mitgliedschaft weiterhin in den Stammdaten hinterlegt haben. Bitte löschen Sie die nicht mehr gültige Mitgliedschaft im Januar 2017.

Viele Grüße

Monique Schauer

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Beste Grüße Monique Müller
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buchhalterin
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Hallo Frau Schauer,

ich habe soeben eine Probeabrechnung gemacht und eine Mitarbeiterin mit 1 96 in 12/2016 angestoßen. Ich habe keinen Hinweistext auf dem Fehlerprotokoll (das hatte ich im Januar allerdings auch nicht in der Probeabrechnung). Heißt das jetzt, die Übertragung klappt?

Die "alte" BG ist gelöscht in 01/2017. Bei der "neuen" BG habe ich den Meldegrund für Sondertatbestand auf "keine Angabe" gesetzt.

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
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Hallo,

wenn Sie mit der Probeabrechnung kein Fehlerprotokoll erhalten, sollte der Digitale Lohnnachweis für das Jahr 2016 mit der Abrechnung im Rechenzentrum erstellt werden.

Kontrollieren Sie nach der Verarbeitung, ob die Auswertung 422 erstellt wurde.


Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Monique Müller
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buchhalterin
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Jetzt hat alles geklappt. Warum auch immer.

Vielleicht können Sie mir noch beantworten, was mit den "Differenzen" in 2017 passieren wird. Ich habe den manuellen Lohnnachweis anhand der Liste 145/146 aus Dezember 2016 ausgefüllt und an die BG geschickt. Jetzt habe ich im Januar 2017 eine Nachberechnung nach 12/2016 gemacht. In dem DÜ-Protokoll 2016 für die BG wurde diese Nachberechnung jetzt berücksichtigt und von den Entgelten 2016 abgezogen. Meines Wissens nach gehen die BGs aber vorerst noch nach den manuell gemeldeten Entgelten. Was wird in 2017 bei der DÜ passieren? Das Programm hat ja nun meine Korrektur quasi für 2016 übertragen. Wenn ich aber manuell melden würde, dann hätte ich die Nachberechnung, die in 2017 abgerechnet wurde, auch in dem Lohnnachweis 2017 gemeldet. Dann würde die Übermittlung nicht mehr stimmen. Ich hoffe, das konnte man verstehen

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Monique_Müller
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Hallo,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Es ist richtig, dass der manuelle bzw. alte Lohnnachweis (Auswertungen 145-147) als Berechnungsgrundlage dient. Wenn sich Differenzen aufgrund einer Nachberechnung ergeben, so sind diese ebenfalls manuell an die BG zu übermitteln, da hier das Entstehungsprinzip greift.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

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Beste Grüße Monique Müller
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letzte Antwort am 24.03.2017 09:11:51 von Monique_Müller
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