Hallo liebe Community,
wir haben zwei konkrete Probleme welche sehr ähnlich sind:
1) Der Mandant scannt das Belegbild erst nachdem die Fibu festgeschrieben wurde bzw. das Belegbild verändert sich nochmal (z.B. bisher nur eine Seite, jetzt mehrere usw.).
Wir fragen uns ernsthaft, was das verknüpfte Belegbild mit den GOBDs zu tun haben soll. Dies ist doch nur eine Information zum Buchungssatz. Ich könnte ja auch ganz ohne Belegbilder buchen, dann muss ich das ja auch verändern dürfen.
PS: Storno und neu ist auch keine Option.
2) Der Import von Fibu Daten aus Vorsystemen wird ja nun (sicherlich auch zu Recht) sofort festgeschrieben. Das bedeutet, dass ein nachträgliches Belegverknüpfen nicht mehr funktioniert. Wie lösen dies die Kollegen? Im Ergebnis haben wir so ja eine Buchhaltung mit teilweisen Verknüpften Belegbildern und teilweise ohne. Ob dies den GOBD entspricht? 🙂
Für Hinweise/Tipps der Kollegen wären wir dankbar. Eventuell äußert sich ja auch die DATEV woraus Sie aus dem BMF Schreiben ableitet, dass ein elektronisches Belegbild (welches solange nicht ersetzen gescannt wird, überhaupt keine Relevanz hat) nicht mit einem festgeschriebenen Buchungssatz verknüpft werden kann.
Herzliche Grüße
M. G.
Hallo Herr Grauer,
Ihre Anfrage habe ich an die zuständige Abteilung weiter geleitet. Sobald ich Rückmeldung erhalte, werde ich diese hier veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Loan Bui
DATEV eG
Hallo Herr Grauer,
zu Ihrer Frage gibt es bereits einen ähnlichen Beitrag. Ich möchte darauf verweisen:
Gescannte Rechnungen an festgeschriebene Buchungen anhängen
https://www.datev-community.de/message/21056#21056
Im Beitrag 15 von meiner Kollegin Simone Jordan finden Sie konkrete Lösungsvorschläge.
Sollte Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unseren Programmservice unter folgender Telefonnummer 0911 - 319 33 62 1.
Mit freundlichen Grüßen
Loan Bui
DATEV eG