Liebe Foristi,
eine Mitarbeiterin eines Mandanten soll Kinderpflege-Krankengeld erhalten. Neben ihrem Gehalt bekommt sie monatlich eine erfolgsabhängige Provision. Das Gehalt wird für den Teilmonat gekürzt und in die Berechnung der EEL-Meldung einbezogen, die Provision nicht. Für die Provision habe ich die Standard-Lohnart 2040 lfd. Provision verwendet.
LuG meldet nun, dass im Unterbrechungszeitraum weitergezahltes Entgelt vorliegt, und dass eine 51er Meldung gemacht werden muss mit Angabe des weitergezahlten Entgelts.
Da die Provision aber nicht im U-Zeitraum erarbeitet wurde, liegt keine Weiterzahlung im U-Zeitraum vor.
Welche Einstellung ist hier vorzunehmen, damit meldetechnisch kein im U-Zeitraum weitergezahltes Entgelt vorliegt?
Beste Grüße,
Tobias Maaß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Maaß,
bin mir nicht sicher, aber versuchen Sie es bitte. Beim AN, Entlohnung-->-Bezüge/Abzüge oben bei -Vereinbartes Arbeitsentgelt- 0,00 mit der passenden Gültigkeit eingeben.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
das habe ich versucht. Es ist leider nicht des Rätsels Lösung.
In der Entgeltbescheinigung wird der Krankenkasse weiterhin der Hinweis gegeben: "Es werden Informationen zur Höhe der Entgeltersatzleistung benötigt", was ja der Hinweis auf fortgezahltes Entgelt im Unterbrechungszeitraum ist.
Trotzdem Danke.
Freundliche Grüße,
Tobias Maaß
Hallo Herr Maaß,
wenn keine weitergewährte Arbeitgeberleistung vorliegt, öffnen Sie bitte auf Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten l Krankheitszeiten den entsprechenden "Pflege krankes Kind"-Zeitraum. Tragen Sie hier in der Registerkarte "Weitergewährte AG-Leistungen" in den Feldern "Beitragspflichtige Einnahme brutto" und "Beitragspflichtige Einnahme netto" den Wert 0,00 ein.
Somit wird auch der Krankenkasse gemeldet, dass keine weitergewährten AG-Leistungen vorliegen.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank, Frau Eichler.
Für's Protokoll (und für stille Mitleser):
Jetzt werden zwei EEL-Meldungen erstellt.
1. Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld, wobei von der Krankenkasse die Höhe des Krankengeldes angefordert wird (impliziert, dass im Unterbrechungszeitraum Entgelt fortgezahlt wurde)
2. Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen § 23c SGB IV, Nullmeldung