Betriebsnummer wurde bei Wechsel des Unternehmens mit der alten Nummer weitergeführt.
Mit der Krankenkasse wurde vereinbart, dass ab 2017 auf die "neue" Nummer geändert werden soll.
Es waren per 12/2016 zwei Beschäftigungsbetriebe vorhanden - der erste war der Betrieb mit der falschen Nummer (bei diesem wurde nachträglich in 01/2017 ab 12/16 auf "Einstellung Betriebstätigkeit" umgestellt).
Der zweite ist für den Rechtskreis Ost, da dort eine weitere Niederlassung vorhanden ist und separate Nachweise nötig sind (dort hatten die SV-Meldungen von Betrieb 1 auf 2 im September 2016 funktioniert).
Der neue dritte Beschäftigungsbetrieb sollte die neue Betriebsnummer sein.
Bei der ersten Abrechnung im Januar 2017 wurde beim Betrieb 1 nur die Betriebsnummer von Nr. 3 hinterlegt (kein neuer Beschäftigungsbetrieb 3 angelegt) - dies löste natürliche keine SV-Meldung aus, da sich die Betriebsstätte nicht geändert hatte.
Die Mitarbeiter vom ersten Beschäftigungsbetrieb wurden deshalb nun per Wiederholungsabrechnung Januar 2017 auf den dritten Beschäftigungsbetrieb umgeschlüsselt - leider erfolgt per 01/2017 immer noch keine Ummeldung bei der Sozialversicherung.
Ich vermute dies kommt daher, da nun irgendwo gespeichert ist, dass der Betrieb 1 die Betriebsnummer von 3 hatte und Betriebsnummer 3 nun gleich ist wie von Betrieb 1.
Welche Schlüsselung müsste ansonsten verändert werden, damit für die Mitarbeiter eine Abmeldung für Betriebsnummer Beschäftigungsbetrieb 1 und eine Anmeldung bei Betriebsnummer Beschäftigungsbetrieb 3 erfolgt?
Ich vermute ein Rücksetzen auf Dezember 2016 könnte dieses Problem am schnellsten lösen?
Hat auch nicht funktioniert
Hallo,
ein Rücksetzen ist hier keine Lösung.
Grundsätzlich gilt: Beim Wechsel der Betriebsstätte innerhalb des selben Rechtskreises ist keine DEÜV-Meldung zu erstellen.
Einen zu den Mandantendaten (aber auch in den Personaldaten) abweichenden Rechtskreis können Sie in der jeweiligen Krankenkasse hinterlegen. Die Abmeldung mit Grund der Abgabe 33 und die Anmeldung mit Grund der Abgabe 13 werden automatisch mit der nächsten Abrechnung erstellt.
Bitte prüfen Sie:
Viele Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Klaus,
vielen Dank für die Antwort.
Wir hatten gestern Herr Richter vom Eilservice gefragt, dieser hat uns das ebenfalls mitgeteilt (Wechsel bei gleichem Rechtskreis löst keine Meldung aus).
Wir haben nun die Meldungen über SV.net gemacht, ansonsten hätten wir für jeden betreffenden Mitarbeiter eine neue Personalnummer per 01/2017 anlegen müssen um eine Änderungsmeldung zu erhalten.
Hallo Frau Klaus,
ich habe das gleiche Problem. Es war seit 1/15 ein falsche Betriebsnummer AG hinterlegt, was jetzt erst bemerkt wurde. Nun habe ich ab 1/15 die neue Betriebsnummer AG hinterlegt. Da kam gleich der Hinweis: Es löst Nachberechnungen aus für alle AN.
Okay. Zur Sicherheit gab ich noch über die Bewegungsdaten 12/16 bei jedem einzelnen AN eine Nachberechnung 1/15 BS 1 LA 96 an.
Bei der Abrechnung 12/16 kann ein Fehlerprotokoll:
Es ist nicht möglich, eine Nachberechnung für einen Monat durchzuführen, der vor dem ersten Abrechnungsmonat des Mandanten liegt. Bitte prüfen Sie Ihre Angabe.
Was kann ich jetzt noch tun? Ich sollte dringend den Monat 1/17 abrechnen, aber dann kann ich gar nicht mehr auf 2015 zurückgreifen.
Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Hallo,
Ihre Frage wurde bereits im Thread beantwortet.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG